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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Herbst vergangenen Jahres das System der Roten und Gelben Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt hat, gehören pauschale Bewirtschaftungsauflagen in diesen Regionen der Vergangenheit an. Es braucht einen grundlegenden Neuansatz, um die verbindlichen Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie künftig rechtssicher und praxisnah umzusetzen. Auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion hat der Agrarausschuss heute zwei Anträge beschlossen, die genau diesen Kurswechsel anstoßen.
Tanja Schorer-Dremel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Das bisherige System hat den Grundsatz der Verursachergerechtigkeit vollständig außer Acht gelassen. Landwirte, die ihre Flächen nachweislich wasserschonend bewirtschaften, dürfen nicht länger benachteiligt werden – im Gegenteil: Sie müssen von unnötigen Nachweispflichten so weit wie möglich entlastet werden. Deshalb sind wir unverzüglich aktiv geworden und haben die entsprechenden Anträge auf den Weg gebracht. Das neue Düngerecht muss einzelfallgerecht, rechtssicher und konsequent bürokratiearm gestaltet sein.“
Petra Högl, agrarpolitische Sprecherin der CSU-Fraktion:
„Unser klares Ziel ist, dass ein Landwirt, der nach den Grundsätzen guter fachlicher Praxis wirtschaftet, bei der Bewirtschaftung seiner Flächen keinerlei Einschränkungen mehr hinnehmen muss. Dabei gilt es auch, potenzielle Nährstoffeinträge aus Quellen außerhalb der Landwirtschaft konsequent im Blick zu behalten. Gleichzeitig müssen wir die Chancen der Digitalisierung entschlossen nutzen, z.B. durch Precision Farming.“