Aktuelles
Das Bayerische Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus gibt seit 2009 einen Überblick über bereits ergriffene und bewährte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden gegen Rechtsextremismus und zeigt Handlungsfelder auf, die weiter ausgebaut werden sollen. Der mörderische Angriff eines rechtsextremen sogenannten „Reichsbürgers“ in Georgensgmünd, bei dem ein junger Polizist im Dienst für unsere Sicherheit sein Leben gelassen hat, bestärkt uns darin, dass die Weiterentwicklung dieses Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus nach wie vor sehr wichtig ist. Auch wenn in anderen Bundesländern ein größerer Anstieg rechtsextremer Straftaten zu verzeichnen ist, ändert das nichts daran, den engagierten Kampf gegen den Rechtsextremismus zu intensivieren.
Bayern geht schon bisher entschlossen mit einem breiten Bündel von Maßnahmen gegen rechtsgerichtete Ideologien und Straftäter vor. Als Beispiele sind die Kinder- und Jugendhilfe, Opferschutz, Überwachung in sozialen Netzwerken, Polizeipräsenz und Präventionsarbeit bzw. die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) zu nennen, deren Stellen fast verdoppelt wurden. Die Behörden sind mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren hervorragend vernetzt, wobei wir auch weiter darauf achten, keine Sympathisanten und Mitglieder linksmilitanter Gruppen unter dem Deckmantel der Extremismusbekämpfung zu fördern: das hieße, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Der Staat muss immer alle Bedrohungen im Blick haben – egal ob rechte, linke oder religiöse Extremisten.
Das Verbot des Freien Netzes Süd durch die Bayerische Staatsregierung ist ein Beispiel für das entschlossene Vorgehen gegen Rechtsextremismus. Das hat die rechtsextremistische Szene nachhaltig erschüttert. In keinem Bundesland steht die Pegida-Bewegung so im Fokus der Sicherheitsbehörden wie in Bayern.
Wir stehen für klare Kante gegen Extremisten und zwar in Wort und Tat, mit Prävention und Repression. Mit der Novelle des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, die von SPD und Grünen abgelehnt wird, stärken wir ganz konkret die Befugnisse der Behörden im Kampf gegen den Extremismus.