- Vorsitzender
Thomas Huber - Stellvertr. Vorsitzende
Sylvia Stierstorfer - MitgliederMatthias Enghuber

Angesichts zunehmender Globalisierung und Digitalisierung sollen Unternehmen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen vorfinden um Innovationen vorantreiben zu können, so die Wirtschaftsexperten der Bundesländer. Zugleich sprachen sie sich dafür aus, den Klimaschutz durch innovative Technologien voranzutreiben und die klimaschonende Mobilität zu stärken. Auch der Flug- und Schiffsverkehr steht hierbei im Blickpunkt.
Beim Thema Zukunft der Arbeit geht es den Experten insbesondere darum, das Arbeitszeitrecht flexibler zu gestalten.
In der Jenaer Erklärung zur Sprechertagung wurden die Themen und Ziele der Wirtschaftspolitiker zusammengefasst. Hier ein Überblick:
„Bei der Tagung in Jena haben wir zentrale Zukunftsthemen in den Blick genommen – gerade im Bereich Digitalisierung und bei der Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie haben wir in Deutschland Aufholbedarf. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns als CDU/CSU hier klar positionieren und diese Themen vorantreiben“, so Sandro Kirchner Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung im Bayerischen Landtag, zum Abschluss der Tagung.
Dr. Necla Kelek
Autorin, Soziologin, Frauenrechtlerin
Nazan Simsek
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Referentin
Düzen Tekkal
Journalistin, Kriegsberichterstatterin und Gründerin des Vereins Hawar.help e.V.
Dr. Joachim Wagner
Journalist und Autor
Thomas Kreuzer, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CSU-Fraktion, Mitherausgeber des
Buchs Der politische Islam gehört nicht zu Deutschland: Wie wir unsere
freie Gesellschaft verteidigen
Die Teilnehmerliste für diese Veranstaltung ist geschlossen. Es können keine weiteren Anmeldungen berücksichtigt werden.
Der allgemeine Mindestlohn trägt in Deutschland im Sinne einer gesetzlichen Untergrenze zur Absicherung sozialer Arbeitsbedingungen bei. Er liegt seit 1. Januar 2019 bei 9,19 Euro und steigt ab 2020 auf 9,35 Euro.
Ein bayerischer Mindestlohn ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Mindestlohn wird in Deutschland durch den Bund im Mindestlohngesetz geregelt. Der Bund macht damit von seiner in Art. 14 des Grundgesetzes verankerten Gesetzgebungskompetenz für das Arbeitsrecht abschließend Gebrauch. Das schließt eine eigene, bayerische Regelung aus.
Außerdem würde ein höherer, bayerischer Mindestlohn der Realität nicht gerecht. Es ist natürlich richtig, dass in den Ballungsräumen vor allem in Oberbayern die Lebenshaltungskosten höher sind als im deutschen Durchschnitt. Das gilt aber für viele Regionen Bayerns nicht. Man darf also nicht nur die „München-Brille“ aufsetzen, sondern man muss den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft in ganz Bayern im Blick haben
Ein höherer Mindestlohn würde nämlich vor allem die Grenzregionen Bayerns erheblich schwächen. Er könnte dazu führen, dass Arbeitsplätze aus Bayern hinausverlagert werden – ein paar Kilometer weiter nach Hessen, Baden-Württemberg oder Thüringen, wo der Mindestlohn niedriger bleibt. Für die Menschen heißt das konkret: Weniger Perspektiven daheim, mehr Abwanderung oder mehr Pendelverkehr, mit allen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die das mit sich bringt.
Außerdem würde ein höherer Mindestlohn die Tarifautonomie der bayerischen Gewerkschaften und Arbeitgeber massiv aushöhlen. Die Lohnfindung ist ihre ureigene Aufgabe. Je weiter der Staat hier eingreift, desto geringer wird der Spielraum der Sozialpartner. Uns in Bayern ist die Tarifautonomie aber sehr wichtig, denn es sind gerade die Sozialpartner, die in den meisten Branchen für gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und für eine faire Bezahlung sorgen.
In Asylunterkünften leben Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft und Kultur. Spannungen lassen sich da nicht vermeiden. Unsere Botschaft ist klar: Spannungen dürfen nicht zu Gewalt und Kriminalität führen! In und um Asylunterkünfte in Bayern müssen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sein. Unsere Bevölkerung erwartet das mit Recht, genauso wie die Beschäftigten und Ehrenamtlichen in den Unterkünften. Aber auch die Menschen, die dort leben, vor allem Frauen und Kinder, müssen sicher sein.
Daher setzen wir klare Signale, dass wir gewalttätige Konflikte und Kriminalität nicht dulden: Hierzu gehört die Prävention durch offene Polizeipräsenz und tägliche Schwerpunkteinsätze genauso wie die konsequente Verfolgung von Straftaten. Daneben sorgen Sicherheitsdienste in den Einrichtungen für Sicherheit und für eine Deeskalation von Spannungen. Die Sicherheitsdienste bauen wir weiter aus. Die Staatsregierung hat jetzt als Teil des Bayerischen Asylplans eine neue Taskforce auf den Weg gebracht. Wer in Aufnahmeeinrichtungen Gewalt gegen Polizei und Sicherheitskräfte übt oder randaliert, hat sein Gastrecht verwirkt und die neue Taskforce beim Landesamt für Asyl und Rückführungen wird die schnellstmögliche Abschiebung einleiten.
Gleichzeitig setzen wir auf die Betreuung und Beratung der Menschen, z. B. mit den „Kümmerern“ in den Einrichtungen oder der Asylsozialberatung, die wir in den letzten Jahren stark ausgebaut haben. Diese Begleitung hilft, Konflikte zu vermeiden oder zu entschärfen. Wir haben uns erfolgreich auch dafür eingesetzt, dass Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive schneller eine Arbeit oder Ausbildung annehmen können. Auch das hilft Spannungen abzubauen. Zu unserem Bayerischen Asylplan gehört folgerichtig, dass wir insgesamt 5.000 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberanbieten werden.
Konflikte entstehen aber vor allem auch aus unklaren Perspektiven: Daher setzen wir weiter auf schnellere Asylverfahren. Die Menschen sollen schnell Klarheit haben, ob sie in Deutschland bleiben dürfen. Und wer nicht bleiben darf, muss auch konsequent das Land wieder verlassen.
Am vergangenen Samstag gehörte der Bayerische Landtag den Kindern und ihren Familien. Die CSU-Landtagsfraktion hatte zu einem Familienfest eingeladen. „Bayerns Familien leisten jeden Tag Großartiges, auch für unsere Gesellschaft“, sagte Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer zur Begrüßung. „Uns liegen die Familien in Bayern ganz besonders am Herzen“. Der sozialpolitische Sprecher und Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses, Joachim Unterländer ergänzt: „Daher ist für uns die Förderung der Familien zentrales Thema.“
Für ein buntes Kinderprogramm war unter anderem mit einer Zaubershow, Riesendart und einer Kletterdrehscheibe gesorgt.
Einer der größten Höhepunkte für Groß und Klein war der Auftritt von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, der sich zunächst ausführlich und sehr persönlich an die vielen Kinder wandte. Dann zeigte er klar auf, was Familienpolitik für die CSU heißt: „Familien sind uns wichtig! Wir unterstützen sie tatkräftig in allen Lebenslagen und wollen, dass unsere finanziellen Hilfen auch tatsächlich da ankommen, wo sie benötigt werden. Gleichzeitig bringen wir so unsere Wertschätzung für den generationenübergreifenden Zusammenhalt in den Familien zum Ausdruck. Deswegen haben wir das bayerische Familiengeld und das Baukindergeld plus für die Jüngeren und das Pflegegeld für die Älteren eingeführt. Wir wollen Bayern zum familienfreundlichsten Land machen.“
Sandra Eichenseer, die Herausgeberin des regionalen Familienmagazins HONEY, beschrieb in ihrem Impulsvortrag die täglichen Aufgaben von Eltern: „Eltern sein bedeutet viele Jobs gleichzeitig zu haben“. Während sich die Kinder intensiv dem Kinderprogramm widmeten, führte Generalsekretär Markus Blume, MdL, durch eine spannende Podiumsdiskussion, die vor allem Familien mit mehreren Kindern in den Fokus nahm. „Viele Kinder zu haben ist eine Frage der Organisation“, sagte der Abgeordnete Alexander Dorow, selbst Vater von fünf Kindern. „Der Rest ist viel Freude und Liebe.“
Die Runde diskutierte intensiv über die Organisation von Kinderbetreuung und das Thema Familie und Beruf. „Wir als Freistaat unterstützen die Familien. Das Bayerische Familiengeld und der Ausbau der Kinderbetreuung sind zentrale Bausteine. Aber wir brauchen vor allem familiengerechte Berufe. Die Arbeitswelt muss familiengerecht werden, nicht andersherum“, machte Sozialministerin Kerstin Schreyer deutlich. „Familienfreundlichkeit ist eine Win-win-Situation, für Familien und Unternehmen“.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass es sich in Bayern mit Kindern sehr gut leben lässt. „Bayern ist das Familienland überhaupt. Der Freistaat ist Vorreiter in der Familienförderung“, findet Alexandra Gaßmann, Mutter von neun Kindern und Landesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien. „Verbesserungsmöglichkeiten gibt es natürlich immer, zum Beispiel beim Thema Wohnen“. Das Bayerische Baukindergeld Plus und die Bayerische Eigenheimzulage können Familien hier intensiv unterstützen und sind ein wichtiges Signal, beschreibt Markus Blume die Leistungen, die die CSU für Familien auf den Weg gebracht hat. „Wir fördern nicht nur die Schaffung von Mietwohnraum, sondern wir wollen, dass sich Familien auch Eigentum schaffen können. Wir wollen das Beste für Bayerns Familien“.
Überall wird über wachsende Bürokratie und Regelungswut geschimpft. Aber hier wird eine neue gesetzliche Regelung gefordert, die nicht notwendig ist. Bereits heute besuchen über 95 Prozent der Kinder vor der Einschulung eine Kita. Der Freistaat Bayern fördert den Kita-Besuch im Jahr vor der Einschulung durch eine Beitragsentlastung der Eltern in Höhe von 100 Euro pro Monat. Dies lässt sich der Freistaat über 130 Millionen Euro pro Jahr kosten.
Die Forderung eines Kita-Pflichtjahrs lässt zudem viele Fragen offen: Wie viele Stunden pro Woche oder Tag muss das Kind denn per Gesetz in der Kita sein? Heute haben die Eltern in der Regel die Wahl, ihr Kind zwischen drei und bis zu zehn Stunden in einer Kita betreuen zu lassen. Wie geht der Staat mit Eltern um, die ihr Kind nicht in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang in einer Kita anmelden wollen? Was geschieht, wenn die Kita zum Beispiel in den Schulferien zu Fasching zwar geöffnet hat, aber die ganze Familie mit schul- und kitapflichtigen Kindern Urlaub machen will? Kann das Kind zum 80. Geburtstag mit der Oma feiern? Sind das Ordnungswidrigkeiten und holt dann die Polizei die Kinder ab, wie dies bei schulpflichtigen Kindern der Fall ist? Wir müssen ein Kita-Pflichtjahr vom Ende her denken. Es würde zu mehr Bürokratie, mehr Überwachung und zu mehr Ordnungswidrigkeiten führen, denn ohne Sanktion macht die Kita-Pflicht keinen Sinn. Das will die CSU-Fraktion nicht!
Wir setzen stattdessen auf attraktive Betreuungsangebote und eine Qualitätsoffensive. Wenn Eltern wissen, dass in den Kitas sehr gute pädagogische Arbeit geleistet wird und dass ihre Kinder von dem Miteinander mit anderen Kindern profitieren, dann wird die Betreuungsquote wie bisher weiter steigen. Mit einem überzeugenden Angebot werden wir auch die Kinder erreichen, die von der gemeinsamen Förderung und den speziellen Angeboten in den Kitas, wie beispielsweise unseren Sprachkursen, besonders profitieren können.
Bitte melden Sie sich bis Freitag, 8. Juni 2018, über das Anmeldeformular, per Email an veranstaltung@csu-landtag.de oder telefonisch unter 089/4126-2282 an. Bitte geben Sie neben Ihrem Namen auch Ihre vollständige Adresse und ggf. das Alter Ihres Kindes/Ihrer Kinder an.
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Hartz-IV abschaffen, „sozialen Arbeitsmarkt“ und „solidarisches Grundeinkommen“ einführen – einige SPD-Politikern beschäftigen sich wieder einmal mit sich selbst. An der Wirklichkeit und den Menschen gehen sie dabei einfach vorbei. Denn: Hartz-IV ist nicht das Problem. Ein „sozialer Arbeitsmarkt“ ist keine Lösung, sondern würde eher zu mehr Langzeitarbeitslosigkeit führen.
Wir haben in Deutschland 1,2 Million unbesetzte Stellen. Da brauchen wir keine staatlich subventionierten Arbeitsplätze in großem Stil. Vielmehr würden „echte“ Arbeitsplätze gefährdet, wo der Staat mit seinem subventionierten Arbeitsangebot Konkurrenz schafft. Genau diese Erfahrung hat man mit den „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“ der 1990er Jahre gemacht – ohne dauerhafte Vermittlungserfolge für die langzeitarbeitslosen Menschen!.
Wir müssen die Menschen stattdessen für die vorhandenen Arbeitsplätze fit machen. Weiterbildung ist ein wichtiges Schlagwort, gerade in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung. Vor allem aber müssen wir die gesamte Lebenssituation von Langzeitarbeitslosen und ihren Familien sehen. Langzeitarbeitslosigkeit hat oft viele Gründe. Wir müssen in allen Lebensbereichen Unterstützung leisten. Damit bringen wir die Menschen auf den Arbeitsmarkt – und zwar auf den regulären, nicht auf einen „sozialen“. Deshalb hat die CSU die Ausweitung dieses „ganzheitlichen Ansatzes“ in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Und wir setzen ihn in Bayern mit dem Gesamtkonzept „CURA“ bereits um. So durchbrechen wir erfolgreich „Hartz-IV-Karrieren“.
Hartz-IV ist verständlicherweise nicht populär, aber wir müssen es nicht schlechtreden. Hartz-IV hat die Aufgabe, das lebensnotwendige Existenzminimum zu sichern. Wir brauchen inhaltliche Arbeit um sicherzustellen, dass Hartz-IV seine Aufgabe wirklich erfüllt und die Leistungen passen. Nur neue Etiketten à la SPD helfen da nicht weiter! Ich sehe zum Beispiel bei den Leistungen für Kinder und Jugendliche dringend Handlungsbedarf, damit wir ihre Teilhabechancen gewährleisten können. Wir wollen deshalb die Bildungs- und Teilhabeleistungen verbessern.
Mehr gemeinsame Zeit für Familie und mit den Kindern, mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Zeit für Hobbies und ehrenamtliches Engagement – kurz eine bessere Work-Life-Balance. Das ist den allermeisten Menschen in Bayern sehr wichtig. Und es ist in Zeiten vielfach steigender Lebenshaltungskosten und einer immer schneller und globaler werdenden Arbeitswelt nicht einfacher geworden. Die Menschen in Bayern sind so produktiv und leistungsfähig wie kaum anderswo, sie haben sich ihre Freizeit verdient.
Wir haben in Bayern daher die Ladenöffnungszeiten sehr ausgewogen geregelt. Am Sonntag ist grundsätzlich geschlossen, von Montag bis Samstag können die Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. Außerdem gibt es weitere Öffnungsmöglichkeiten wie zum Beispiel bei Stadtfesten oder für verkaufsoffene Sonntage. Damit bringen wir die Interessen von Beschäftigten, Familien und der bayerischen Wirtschaft in einen guten und fairen Ausgleich.
Grenzenlose Öffnungszeiten lehne ich klar ab. Es wird ja immer wieder beklagt, dass das Zwischenmenschliche in unserer Gesellschaft zunehmend zu kurz komme, der Zusammenhalt abnehme. Aber dafür brauchen die Menschen auch die nötige Zeit. Wir wollen daher keine „24/7-Gesellschaft“. Wir wollen keine Sonntage, die normale Werktage sind und den Menschen keine Ruhepause und keine Freizeit lassen.
Gerade der Sonntag ist besonders wichtig. Ob die Menschen in den Gottesdienst gehen, mit ihrem Partner und ihrer Familie Zeit verbringen oder sich in ihrem Verein engagieren, der Sonntag heißt gemeinsame Freizeit und schafft einen Ausgleich zur oft anstrengenden Arbeit. Und diese Abwechslung und Erholungsphase braucht auch die Gesundheit. Stress- und Burnout-Erkrankungen nehmen ohnehin zu. Da hilft es nicht, wenn noch mehr Menschen bis 22 Uhr oder noch länger im Laden stehen und auch ständig am Sonntag arbeiten müssen.
Daher wollen wir den bewährten Weg mit fairen Ladenöffnungszeiten für Bayern weiter gehen.
Wir haben in Bayern so viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie noch nie. Die Arbeitslosenquote ist auf einem Rekordtiefstand. Gleichzeitig haben in Bayern aber mehr Menschen einen geringfügigen Nebenjob: Ende 2017 waren es rund 567.000 Menschen. Das ist kein bayerisches Phänomen. In ganz Deutschland nimmt die Zahl der Menschen mit einem Nebenjob seit Jahren zu.
In einigen Fällen mag so ein zusätzlicher Minijob ein praktisches Zusatzeinkommen „netto wie brutto“ oder eine zeitlich flexible Zusatztätigkeit sein. Aber meistens sind es wohl die Menschen, die in ihrem Hauptjob nur Teilzeit arbeiten oder damit nicht genug verdienen, die einen zusätzlichen Minijob annehmen müssen.
Wer neben seiner Vollzeitarbeit noch einen Minijob machen muss, hat kaum mehr Zeit für Familie und Freunde. Aber auch sonst hat der zusätzliche Minijob immer eine erhebliche Tücke: Wer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, erwirbt mit seinem Minijob keine Rentenansprüche. Das macht sich später in einer niedrigeren Rente bemerkbar.
Daher ist unser Ziel klar: Wir setzen unsere erfolgreiche Standort-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik fort, damit die Menschen in Bayern auch in Zukunft beste Chancen auf einen Arbeitsplatz haben. Zugleich müssen die Menschen aber auch für ihre gute Arbeit einen guten Lohn bekommen. Sie müssen von ihrer Vollzeitarbeit leben und fürs Alter vorsorgen können.
Mit dem gesetzlichen Mindestlohn und der Stärkung des „Equal-Pay“ in der Zeitarbeit haben wir bereits Regeln für eine bessere Bezahlung geschaffen. Mit einem Rückkehrrecht in Vollzeit wollen wir gerade vielen Frauen helfen, nicht in der „Teilzeitfalle“ stecken zu bleiben. Sie sollen wieder in einen Vollzeitjob zurückkehren können statt zusätzliche Nebenjobs annehmen zu müssen.
Aber vor allem wollen wir die Tarifpartner in ihrer Verantwortung bestärken, für gute Löhne zu sorgen. Dies gilt besonders für die sozialen Berufe wie in der Pflege. Die Tarifpartnerschaft und faire Tariflöhne sind der Schlüssel zu besserer Bezahlung.
Über 930 Tafeln in Deutschland mit 2.100 Ausgabestellen und rund 60.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern versorgen in Deutschland bedürftige Menschen mit Lebensmitteln und speziellen Angeboten. Dies ist ein großartiges soziales Engagement, das wir auch im Freistaat Bayern finden, obwohl die Armut in unserem Land im Durchschnitt wesentlich geringer als in allen anderen Ländern ist.
Mit der Art der aktuellen Diskussion über die Tafeln in Essen und Marl werden diese in ein unzutreffendes Licht gerückt.
Die Zahl der Nutzer ist deutschlandweit in den letzten Jahren stark gestiegen. Das darf weder die Bundespolitik noch die in den Ländern unberührt lassen. Auf Bundes- und Landesebene ist dies ein Schwerpunkt unserer Sozialpolitik. Dies bedeutet: Unser gutes soziales Netz muss überprüft werden, wie es noch armutsfester gemacht werden kann. Die Leistungen nach SGB XII müssen gerade in den Ballungsräumen weiterentwickelt werden. Die Verbesserung der Grundsicherung im Alter hin zu einer Grundrente, sowie für Familien mit Kindern und eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik für den betroffenen Personenkreis sind dazu notwendige Maßnahmen zur Armutsvermeidung.
Doch unser Gemeinwesen und die betroffenen Menschen brauchen bei aller sozialpolitischen Diskussion auf absehbare Zeit diese Tafeln. Sie sind eine notwendige Ergänzung des Systems und bringen das großartige Engagement der Ehrenamtlichen zum Ausdruck. Im Freistaat Bayern beweisen dies 170 Tafeln und 7.000 Helfer für rund 200.000 Menschen, die die Tafeln nutzen können.
Die Tafeln leisten aber darüber hinaus auch viele zielgenaue Angebote. Dies gilt zum Beispiel für Senioren mit Mobilitätseinschränkungen, für Kinder auch in den Schulen (Schülerfrühstück) und insbesondere auch für geflüchtete Menschen. Und sie leisten für die betroffenen Menschen sogar Weiterbildungen.
Dies gilt auch für alle Tafeln in Nordrhein-Westfalen, die jetzt in der Kritik stehen. Die Auseinandersetzungen werden an ehrenamtlichen Helfern ausgelassen, die einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden und zur Integration leisten. Es gilt deshalb der Appell: „Lasst die Tafeln in Ruhe arbeiten.“
Etwa 1.700 Frauen suchen in Bayern mit mehr als 1.700 Kindern jedes Jahr Zuflucht in einem Frauenhaus. Frauenhäuser sind aber nur ein Teil der Angebote, die es in Bayern für Frauen und Kinder gibt, die Gewalt erleben und ertragen mussten. Notrufe und Fachberatungsstellen bieten Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden können. Um auch Frauen zu erreichen, die nicht den Mut haben, in ein Frauenhaus zu gehen, fördert der Freistaat Bayern seit 2015 Interventionsstellen, die nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt proaktiv mit den betroffenen Frauen Kontakt aufnehmen.
Mit einem neuen Gesamtkonzept soll die Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen in Bayern umfassend verbessert werden – mit ausreichend Plätzen in Frauenhäusern, einer guten Personalausstattung und Verbesserungen bei den Fachberatungsstellen und Notrufen. Das neue Gesamtkonzept muss sorgfältig erarbeitet werden, denn nach über 20 Jahren muss das bestehende Unterstützungssystem zukunftsfähig gemacht werden.
Dieses Gesamtkonzept muss jetzt schnell kommen, die Bedarfsermittlungsstudie ist schließlich bald zwei Jahre alt. Der Freistaat Bayern und die Staatsregierung können ein solches Gesamtkonzept aber nicht alleine auf den Weg bringen, denn die Angebote für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sind eigentlich eine kommunale Aufgabe und werden von Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege getragen. Aber der Freistaat ist bereit, mit Verantwortung zu übernehmen.
Der Freistaat geht in Vorleistung: Er hat bereits jetzt die Mittel für die Frauenhäuser in Bayern verdoppelt. Die CSU stellt aus ihrer Fraktionsreserve 500.000 Euro zur Verfügung. Damit soll kurzfristig vor allem die Betreuung der Kinder verbessert werden, die in Frauenhäuser mitgebracht werden.
Entscheidend ist, dass alle Beteiligten – Kommunen, Freistaat und Freie Wohlfahrtspflege – bis Frühjahr das neue Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorlegen, damit die Angebote für Frauen und Kinder vor Ort zügig ausgebaut und weiterentwickelt werden können. Dabei sollte auch auf die Prävention von Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel ein Schwerpunkt gelegt werden. Denn Frauenhausplätze sind wichtig, aber Prävention ist der beste Opferschutz!
Eine humanitäre und zugleich verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik funktioniert nicht ohne eine klare Differenzierung. Auf der einen Seite gibt es Schutzsuchende, die als politisch Verfolgte oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention in unser Land kommen. Auf der anderen Seite geht es um Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus. Bei Ihnen wird bereits nach einem Jahr geprüft, ob dieser subsidiäre, also behelfsmäßige Schutz, immer noch nötig ist. Unter anderem wegen dieser kurzen Zeitspanne ist der Familiennachzug aktuell ausgesetzt. Es ist schließlich wenig sinnvoll, seine Familie nach Deutschland zu holen, wenn man das Land nach eigentlich zeitnah wieder verlassen muss. Nach internationalem und europäischem Recht gibt es übrigens keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten unbegrenzt zu gewähren.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass die SPD nach dem gewaltigen Zustrom in unser Land nun noch mehr Flüchtlinge nach Deutschland holen möchten. Die Aussicht auf raschen Familiennachzug würde eine Sogwirkung entfalten. Der gefundene Kompromiss in der Sondierungsvereinbarung zwischen CSU, CDU und SPD sieht vor, dass der Familiennachzug zunächst ausgesetzt bleibt und anschließend auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt wird. Im Gegenzug werden monatlich 1.000 Flüchtlinge weniger aus Italien und Griechenland übernommen. Der Familiennachzug wird nur gewährt, wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, es sich nicht um Gefährder handelt und eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist. Einen generellen Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird es also nicht geben.
Wir wollen damit ausschließen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des eigenen Lebens auf die gefährliche Reise nach Deutschland vorgeschickt werden, um danach selbst als Familiennachzügler zu kommen.
Eine neue Studie im Auftrag des SPD-geführten Bundesfamilienministeriums zeigt einen dramatischen Anstieg von Gewaltkriminalität. Während die Gewaltkriminalität 2013 rückläufig war, nahm sie in den Jahren der Flüchtlingsströme ab 2014 stark zu, nämlich um über 10 Prozent. Dieser Anstieg geht zu 92,1 Prozent auf das Konto von Flüchtlingen.
In den Medien war zu hören, dass sich die Taten hauptsächlich im Flüchtlingsmilieu abspielen und insbesondere Tötungsdelikte sich „selten gegen Deutsche“ richten. Letztlich geht es aber immer um einen getöteten Menschen. Auch für das Sicherheitsgefühl der Bürger ist die Nationalität der Opfer völlig nachrangig. Kriminalität im eigenen Lebensumfeld ist für alle belastend und unerträglich. Außerdem müssen wir auch an jene denken, die in Unterkünften und Einrichtungen freiwillig oder dienstlich tätig sind. Das Problem der Flüchtlingskriminalität darf nicht verharmlost oder kleingeredet werden. Die CSU hat das nie getan und frühzeitig vor solchen Gefahren gewarnt.
Die Studie belegt auch, dass besonders jene Migranten straffällig werden, die keine Chance auf eine Bleibe in Deutschland haben. Die Konsequenz kann aber nicht sein, dass man Migranten ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland lässt, nur in der Hoffnung, sie mögen sich friedlicher verhalten. Nein, die Konsequenz kann nur sein, dass wir die Verfahren deutlich beschleunigen und die Abgelehnten umgehend abschieben. Hier gibt es noch viel zu tun! Unter anderem müssen wir den Druck auf die Herkunftsländer verstärken, damit diese ihre eigenen Staatsbürger zügig zurücknehmen.
Deshalb fordere ich vor allem SPD und Grüne auf, die dafür notwendigen Schritte zu unterstützen und sie nicht weiter zu blockieren.
Wer gegen unsere Rechtsordnung verstoßen hat, muss mit aller Konsequenz bestraft werden. Es darf keinen kulturellen Bonus für bestimmte Straftaten geben.
Diese Positionen werden wir auch in die Sondierungsgespräche in Berlin einbringen. Wir wissen uns dabei im Einklang mit der großen Mehrheit unserer Bevölkerung.
Das Ehrenamt ist in Bayern die wichtigste Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ehrenamt ist gelebte Solidarität. Immer mehr Menschen sind bereit, sich über ihren Job hinaus oder nach dem aktiven Berufsleben für andere einzusetzen. Diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gilt es, danke zu sagen. Nach wie vor ist über die Hälfte des bürgerschaftlichen Engagements in Vereinen organisiert. Insoweit erachte ich es für wichtig, die durch den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung initiierten Hilfen für Vereine genauer in den Blick zu nehmen. Ich denke beispielsweise an den Leitfaden für Vereinsfeiern, die Online-Plattform Vereinswiki, die Broschüre „Steuertipps für Vereine“ sowie an die Informationsveranstaltungen des Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit den örtlichen Finanzämtern zum Vereinssteuerrecht. In den Jahren 2011 bis 2015 erreichte die Veranstaltungsreihe „Besteuerung der Vereine“ rund 30.000 Vereinsvertreter. Seit 2016 wird die Veranstaltung unter dem Titel „Aktuelles aus dem Vereinssteuerrecht“ fortgeführt.
Mit rund 135 Koordinierungszentren, Freiwilligenagenturen und -zentren verfügt Bayern zudem über eine gute Infrastruktur im Bereich des Ehrenamts. Auch das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) bietet Fortbildungsangebote, etwa zu den Themen „Vereins- und Vorstandsarbeit aktiv gestalten“, „Rechtliche Fragen im Ehrenamt“, „Vereinsvorstände: Rechte und Pflichten“, „Mitglieder gewinnen und begeistern“.
Der in Bayern alle zwei Jahre stattfindende Ehrenamtskongress widmet sich ebenfalls regelmäßig der Frage, wie Ehrenamtliche gewonnen werden können und gibt praktische Tipps.
Häufig wird allerdings beklagt, dass gerade die Vorstandsnachfolge eine Herausforderung für viele Vereine darstellt. Beratung und Information sind hier wichtig. Entscheidend ist aber auch, die Ursachen aufzuspüren. Viele scheuen wegen der Sorge vor bürokratischen Vorschriften die Verantwortung. Deshalb erachte ich es als zentrales Anliegen, die Anstrengungen zum Bürokratieabbau gerade auch im Ehrenamt fortzuführen. Zudem wird die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern, die am 1. Februar ihre Arbeit aufnimmt, neuen und innovativen Projekten auch einen finanziellen Anschub bieten.
Unterländer dankte dem Kolpingwerk als größtem Träger der Bildungsarbeit im Freistaat Bayern für sein unerlässliches, von christlicher Wertorientierung getragenes Wirken in die Gesellschaft hinein. „Der offene und ehrliche Austausch unter Kolpingbrüdern und -schwestern, der hier im Bayerischen Landtag schon zu einer Tradition geworden ist, ist mir ein Herzensanliegen. Sie sind ein wichtiger Eckpfeiler des sozialen Bayern“, so Unterländer.
Im Fokus dieses Treffens stand das Thema Jugendsozialarbeit an Schulen. Deren Fördersystematik und die Weiterentwicklung der JaS-Förderrichtlinie diskutierten aus dem Kolping-Vorstand Axel Möller, Michael Kroll, Willi Breher und Erwin Fath mit den CSU-Abgeordneten.
Landtagspräsidentin Barbara Stamm betonte: „Es geht auch um die grundsätzliche Frage: „Wie können wir unsere „CSU-Handschrift“, unsere Werte, für die wir eintreten, umsetzen?“
Landtagsabgeordneter Dr. Thomas Goppel hob hervor: “Es gibt hier auch eine grundsätzliche Diskussion, die wir führen müssen. Was wir nicht wollen, ist eine Verstaatlichung aller Lebensbereiche. Wir stehen für Subsidiarität.“
„Wir von Kolping sind `Kirche in der Politik`“ – so das Resümee von Erwin Fath, dem Stellvertretenden Kolping-Landesvorsitzenden. „Und wir sind dankbar dafür, dass Sie `Kirche in der Politik` sind!“, entgegnete Barbara Stamm.
Landespräses Msgr. Christoph Huber vollendete das Treffen mit einem adventlichen Ausblick unter dem Motto „Rorate coeli – Tauet Himmel!“. Wie Regen in der Wüste, so lebensspendend und lebenstragend sei Vertrauen in Gott. Wünsche, so Huber weiter, seien eine große Lebensdynamik, denn die Hoffnung auf ihre Erfüllung, durch Gott, trage uns durch das Leben.
Der sogenannte WSI-Verteilungsbericht 2017 stellt nicht die subjektive Lebenssituation dar, sondern berechnet fiktive Einnahmeausfälle. Ob dies der tatsächlichen und auch der gefühlten Lebenssituation der Menschen entspricht, darf bezweifelt werden. Realistischer erscheint, wie auch im Bayerischen Sozialbericht 2017 dokumentiert, die „Armutsgefährdungsquote“. Bayern hat hier mit 11,6 Prozent die niedrigste Quote aller Bundesländer.
Doch unabhängig davon bedarf es geeigneter Rahmenbedingungen, damit die Vermögenssituation der Bevölkerung eine ausreichende Perspektive ermöglicht. Beste Voraussetzung ist natürlich ein gutes Einkommen, wie es durch eine tarifgebundene Lohn- und Gehaltsentwicklung gewährleistet ist.
In den vergangenen Jahrzehnten hat auch die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand eine nicht unwichtige Rolle gespielt. Dies ist durch die gesamt- und betriebswirtschaftliche Situation zwischenzeitlich etwas zurückgedrängt worden. Doch es gibt auch nach wie vor nicht wenige Unternehmen, die teilweise schon vor Jahrzehnten eine Vorreiterrolle übernommen haben. Es bedarf deshalb einer Renaissance der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand in einer differenzierten Form.
Ebenso ist die Schaffung von Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten eine sehr wichtige Grundlage als Armutsprävention. Nicht nur der optimale Mieterschutz wird dadurch sichergestellt. Eigenheimzulagen, Baukindergeld und auch eine Stärkung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau sind dabei wesentliche Ansatzpunkte. Es dürfen dabei aber auch die hochpreisigen Gebiete in den Ballungszentren nicht vergessen werden. Bund, Land und Kommunen müssen hier auch eine innovative und kreative Grundstückspolitik an den Tag legen.
Die Förderung der Vermögensbildung muss alle Altersgruppen umfassen. Gerade in der Aufbau- und Familienphase kommt dies häufig zu kurz. Wenn die private Altersversorgung in Zukunft eine stärkere Rolle spielen soll, dann geht dies nur mit besseren Lösungen, als sie „Riester“ angeboten hat. Es muss gerade für Familien attraktivere Alternativen geben. Es gibt also Spielraum und Handlungsbedarf für eine breitere und bessere Vermögensbildung.
Die Bundesrepublik Deutschland und im Besonderen der Freistaat Bayern sind seit über 1000 Jahren christlich-jüdisch-abendländisch geprägt. Kirchliche Feiertage wie Weihnachten und Ostern haben für die meisten Menschen in unserem Land – unabhängig von der jeweiligen Religionszugehörigkeit – eine besondere Bedeutung. Sie empfinden diese Feste nicht nur als arbeitsfreie Tage, sondern schätzen den Bezug zum christlichen Glauben.
Die Bayerische Verfassung gibt Sonn- und Feiertagen als Tagen der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe eine besondere Rechtsstellung. Daraus folgt eine Verpflichtung des Gesetzgebers, bedeutende kirchliche Feste entsprechend der in Bayern verwurzelten Tradition zu schützen. Die zunehmende religiöse und weltanschauliche Vielfalt ändert nichts an dieser grundsätzlichen Prägung unseres Landes. Dies gilt selbstverständlich auch für die weltlichen Feiertage wie den Tag der Deutschen Einheit oder den Tag der Arbeit, die einen klaren Bezug zu unserer geschichtlichen Entwicklung und Identität haben.
Bevor der CSU-Landtagsfraktion eine antiislamische Gesinnung unterstellt wird: Muslime dürfen in unserem Land selbstverständlich ihre religiösen Feste feiern. Für eine besondere Rechtsstellung muslimischer Feiertage fehlt jedoch der kulturelle und geschichtliche Bezug. Gerade im diesjährigen Jubiläumsjahr „500 Jahre Reformation“ wird durch einen zusätzlichen Feiertag am 31. Oktober die christliche Prägung unseres Landes betont.
Integration gelingt am besten durch das Erlernen der deutschen Sprache, Arbeit und die Achtung der Leitkultur. Nicht durch einen eigenen Feiertag. Folgerichtig sprechen sich in einer aktuellen Umfrage nur acht Prozent der Befragten für einen muslimischen Feiertag in Deutschland aus. Es gibt also weder einen Grund, noch den Wunsch der Bevölkerung. Daher hat sich der Bayerische Landtag diese Woche auf Antrag der CSU-Fraktion klar gegen die Einführung muslimischer Feiertage ausgesprochen.
Deutschland ist zweifellos ein hilfsbereites Land. Wie kein anderes Land in Europa haben wir im Zuge der großen Migrations- und Flüchtlingswelle vor zwei Jahren Menschen aufgenommen, die bei uns Asyl beantragen wollten. Wir als CSU-Landtagsfraktion haben immer klar und deutlich gesagt, dass Menschen, die vor Bürgerkrieg fliehen oder in ihren Heimatländern politisch verfolgt werden, bei uns Schutz erhalten. Fakt ist aber auch: Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen.
Während andere Bundesländer bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber eher nachlässig sind, handeln wir in Bayern konsequent. Bis Ende August haben rund 11.600 Asylbewerber den Freistaat entweder freiwillig verlassen oder wurden abgeschoben. So gingen auch in den vergangenen Wochen immer wieder Chartermaschinen mit abgelehnten Asylbewerbern aus Bayern an Bord zum Beispiel nach Bulgarien und den Kosovo. Wir müssen künftig aber noch klarer trennen zwischen Menschen, die zum Beispiel vor politischer Verfolgung fliehen und solchen, die nur zu uns kommen, weil Deutschland ein wirtschaftlich starker Sozialstaat mit hohem Lebensstandard ist. Asylbewerber aus dem Westbalkan, Georgien und Bulgarien haben in der Regel keine Aussicht auf Asyl in Deutschland. Wir setzen uns dafür ein, mehr Länder, allen voran Algerien, Marokko und Tunesien, als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Bislang blockieren das die Grünen im Bundesrat.
Insgesamt gilt: Abschiebungen müssen bundesweit unbürokratischer, konsequenter und engmaschiger werden. Der Bund muss bei Abschiebungen mehr Verantwortung übernehmen, etwa durch die Einrichtung von Bundesausreisezentren an großen Verkehrsflughäfen. Auch die Heimatländer der Migranten müssen ihren Teil beitragen und ihre Landsleute nach Ablehnung des Gesuchs wieder aufnehmen. Wo das nicht funktioniert, muss der Bund deutlich mehr Druck ausüben.
Auf Dauer kann eine Integration der Menschen, die dauerhaft bei uns bleiben können, nur gelingen, wenn wir den Zuzug in unser Land klar und dauerhaft begrenzen. Das erwarten wir von einer neuen Bundesregierung.
Sich um ausreichende und gut ausgebildete Fachkräfte kümmern ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben in unserer Arbeitswelt. Der Freistaat unterstützt die Arbeitgeber dabei, weil wir nicht wollen, dass der Wirtschaft der Nachwuchs ausgeht.
In Bayern finden Jugendliche exzellente Voraussetzungen für den Einstieg ins Berufsleben. Für jeden unversorgten Bewerber stehen in Bayern rechnerisch 10,7 freie Ausbildungsplätze zur Verfügung. Jeder zehnte Ausbildungsplatz bleibt in Bayern aber unbesetzt. Die Schätzungen für Bayern sprechen derzeit von 12.000 nicht vergebenen Lehrstellen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Engpass von rund 347.000 Erwerbstätigen erwartet. Deshalb steht für uns die schulische und berufliche Bildung im Fokus. Der Freistaat stellte in den letzten Jahren Mittel in dreistelliger Millionenhöhe für die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung bereit. Dabei spielt natürlich auch die Digitalisierung eine wichtige Rolle.
Mit der Imagekampagne „Ausbildung macht Elternstolz“ wollen wir Eltern zudem für Chancen und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung sensibilisieren. Im Rahmen der Kampagne informiert das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammern sehr emotional ansprechend Eltern über die Erfolgschancen einer „Karriere mit Lehre“. Für uns beginnt der Mensch nicht erst mit dem Abitur. Und gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass Handwerk nach wie vor goldenen Boden hat.
Der Freistaat bringt sich als Partner der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ ein. Insbesondere bei den Bemühungen im Rahmen der Vereinbarung zur Integration durch Ausbildung und Arbeit funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur, der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) und den Kammern hervorragend.
Eine wichtige Maßnahme ist die von der Staatsregierung gegründete Allianz für starke Berufsbildung in Bayern. Mit ihr wollen wir jedem ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen einen dualen Ausbildungsplatz oder eine angemessene Alternative zur Verfügung stellen. Handwerk, Handel und Industrie bieten in Bayern beste Zukunftschancen. Das wollen wir unseren jungen Menschen immer wieder sagen.
Langzeitarbeitslosigkeit lässt sich am besten durch zwei Dinge vermeiden: Erstens durch einen gut aufgestellten Arbeitsmarkt. Je mehr Beschäftigung es gibt, desto geringer ist die Gefahr, dass man arbeitslos wird. Zweitens durch eine gute Ausbildung. Denn die Hälfte der Langzeitarbeitslosen hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. In Bayern funktioniert die Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit gut – laut Vierten Bericht zur Sozialen Lage hat Bayern bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen einen Langzeitarbeitslosenquote von 0,9 Prozent. Das ist bundesweit der niedrigste Wert. Der bundesweite Wert liegt sogar bei 2,4 Prozent.
Die für mich jedoch wichtigere Frage ist nicht die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit, sondern die der Reduzierung: Wie können wir Langzeitarbeitslose wieder zurück in den Arbeitsmarkt führen? Das Thema haben wir auch in unserem Dringlichkeitsantrag zum Vierten Bericht zur Sozialen Lage thematisiert: Bei der Bekämpfung von Landzeitarbeitslosigkeit muss ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden! Denn Langzeitarbeitslosigkeit ist meist nicht monokausal, sondern hat vielfältige Ursachen. Die Betroffenen benötigen daher eine intensive und rechtskreisübergreifende Unterstützung. Und das funktioniert: Im Jahr 2010 sind die Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ und „Tandem“ in den Städten Nürnberg und Fürth gestartet. Bei diesen wird die ganze Familie mit eingebunden und erhält bei Bedarf eine intensive Betreuung, Unterstützung und Begleitung. Denn wie soll zum Beispiel die alleinerziehende Mutter eine Ausbildung beginnen, wenn sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind hat? Wir helfen damit nicht nur dem Langzeitarbeitslosen selbst, sondern auch den Kindern. Denn ein Vater oder Mutter, die wieder eine Beschäftigung haben, sind ein Vorbild für ihre Kinder. Sie zeigen, dass scheinbar ausweglose Situationen überwindbar sind.
Die Modellprojekte sind so erfolgreich, dass der Freistaat nun mit dem Projekt CURA (Coaching von Familien zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit) den ganzheitlichen Ansatz in ganz Bayern voranbringen will.
Dass dies für den größten Teil der Bevölkerung im Freistaat möglich ist, liegt an unseren klar geregelten Ladenöffnungszeiten. Geschäfte können von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. Sonntag ist in der Regel geschlossen. Wenn wir an diesen in Bayern seit vielen Jahren geltenden Regeln rütteln, entwickeln wir uns mehr und mehr zu einer 24-Stunden-Gesellschaft mit sieben Werktagen pro Woche. Passt dieses Szenario wirklich in eine Zeit, in der mehr und mehr Arbeitnehmer über Stress, Burnout und eine fehlende Work-Life-Balance klagen? Reichen 84 Stunden Einkaufsmöglichkeiten wirklich nicht aus, um den Wocheneinkauf zu erledigen? Sollen sich die Mitarbeiter im Einzelhandel tatsächlich bis 22 Uhr oder noch länger in den Laden stellen, damit der ein oder andere Kunde noch schnell ein Brot kaufen kann?
Aus Sicht unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch als Sozialpolitiker sage ich ganz klar: An den Ladenöffnungszeiten in Bayern darf nicht gerüttelt werden. Bei besonderen Anlässen wie etwa Stadtfesten gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, an vier Sonntagen im Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag auszurufen. Viele Städte in Bayern machen davon Gebrauch.
Wer seine Sonntage dauerhaft nicht ohne Shopping-Erlebnis verbringen kann, der kann seinen Drang im Internet ausleben. Der Vorschlag der Grünen, das Internet am Wochenende einzuschränken, schießt dabei übers Ziel hinaus. Die meisten Bestellungen werden nämlich sowieso erst am nächsten Werktag verarbeitet. Somit kann nach 20 Uhr und am Sonntag die Software arbeiten. Die Menschen sollen ihre verdiente Freizeit genießen.
Eine gesundheitsbewusste Ernährung mit der entsprechenden Wertschätzung vor allem regional erzeugter und saisonal eingesetzter Lebensmittel gewinnt auch im Bayerischen Schulalltag weiterhin an Bedeutung. Bei der Umsetzung sind alle Teile der Gesellschaft gefragt: Familien, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und der Staat.
Seit 2009 unterstützt die Bayerische Staatsregierung Schulen, Caterer und Sachaufwandsträger bei der Optimierung ihrer Zwischen- und Mittagsverpflegung. Die dazu eingerichtete Vernetzungsstelle Schulverpflegung mit acht Fachzentren an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet in ganz Bayern ein umfassendes Unterstützungs- und Beratungsangebot. Die vor kurzem veröffentlichten Bayerischen Leitlinien zur Schulverpflegung bündeln Ziele und Orientierungshilfen zum Gelingen einer guten Schulverpflegung.
Beim Ganztagsgipfel im März 2015 haben Freistaat und Kommunen sich darauf verständigt, die Organisation der Mittagsverpflegung einvernehmlich zwischen Kommune, Schule und Kooperationspartner umzusetzen. Unterschiedliche Schulsituationen erfordern individuelle Lösungen, durch diese werden mittlerweile gute und bezahlbare Verpflegungsangebote realisiert.
Bei der Wissensvermittlung im Sinne einer gesunden, nachhaltigen und bezahlbaren Schulverpflegung setzen wir weiterhin auf die kostenfreie Unterstützung der Schulen durch die Vernetzungsstellen. Ein schmackhaftes und gesundes Mittagessen in der Schule scheitert nicht am Geldbeutel der Eltern. Einkommensschwache Familien können Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Bereits jetzt teilsubventionieren Sachaufwandsträger es häufig, indem sie zum Beispiel Gemeinkosten ganz oder teilweise übernehmen. Mahlzeiten zusätzlich zu bezuschussen, würde neben enormen Kosten, einen umfangreichen Verwaltungs- und Kontrollaufwand nach sich ziehen.
Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass der Freistaat allein für das für die Kinder kostenlose Schulfruchtprogramm jährlich bis zu drei Millionen Euro bereitstellt.
Die jüngste PISA-Veröffentlichung zeigt: An deutschen Schulen haben Fünfzehnjährige ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl zu ihrer Schule und eine höhere allgemeine Lebenszufriedenheit als der OECD-Durchschnitt. Umgekehrt fühlen sich weniger Jugendliche von ihren Mitschülern gemobbt. Dies ist nicht zuletzt der guten pädagogischen Arbeit geschuldet, die Lehrkräfte hierzulande leisten. Aber: Jeder einzelne Fall von Mobbing ist einer zu viel. Daher unterstützt die CSU-Fraktion die umfassenden Bemühungen der Staatsregierung, Mobbing mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.
So steht Schulen der Praxisleitfaden „Mit Mut gegen Mobbing“ zur Verfügung. Unterstützt werden Lehrkräfte auch durch das Fortbildungsprojekt „Schule als Lebensraum – ohne Mobbing!“, das mittels 120 Multiplikatoren bayernweit durchgeführt wird. In Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse hat das Kultusministerium das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein!“ auf den Weg gebracht. An vielen Schulen wird das Projekt „Zammgrauft“ durchgeführt, das die bayerische Polizei entwickelt hat: Hier lernen Kinder und Jugendliche nicht nur die Bedeutung von Gemeinschaft, Vertrauen und Zivilcourage, sondern auch Strategien der Konfliktlösung. Um dem Cyber-Mobbing wirksam zu begegnen, bietet der „Medienführerschein Bayern“ auch Einheiten zu dieser Problematik und zum Selbstschutz im Internet.
Ein Schwerpunkt im Kampf gegen Mobbing liegt auf der Prävention. Wenn trotzdem Mobbing auftritt, stehen an den bayerischen Schulen Vertrauenslehrer, Schulpsychologen oder auch Schulsozialpädagogen zur Verfügung, um Schüler und deren Eltern, aber auch die Lehrkräfte zu beraten und zu unterstützen. Dank entsprechender Mittel konnte die Versorgung mit Schulpsychologen kontinuierlich verbessert werden und wird weiter verstärkt.
Es gilt, die Sensibilität von Lehrkräften, Eltern und Schülern für das Thema weiter zu stärken. Soziales Lernen ist daher nicht nur selbstverständlicher Gegenstand jeglichen schulischen Miteinanders, sondern auch explizit Gegenstand der übergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele des neuen LehrplanPLUS.
Das Grundgesetz (mit dem Verweis auf die Weimarer Reichsverfassung) ist nicht nur eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, sondern auch Ausdruck unserer kulturellen und historischen Werte. Die Kirchensteuer wird tatsächlich nur von denjenigen gezahlt, die sich auch zu ihrer Konfession bzw. öffentlich-rechtlich anerkannten Glaubensgemeinschaft bekennen. Und selbst von diesem Personenkreis zahlt analog der allgemeinen Steuerpflicht nur knapp ein Drittel der Menschen in Deutschland Kirchensteuer. Das Gerechtigkeitsprinzip wird erfüllt. Die Kirchensteuer ist notwendig, da wegen der ebenfalls aus einem unverzichtbaren verfassungsrechtlichen Grundsatz zu beachtenden Glaubensfreiheit den Kirchen die Gestaltung kirchlichen Lebens zu ermöglichen ist. Nicht von ungefähr hat ein prägender Verfassungsrechtler festgestellt, dass ein funktionierendes Gemeinwesen von Werten lebt, die es nicht selbst schaffen kann.
Darüber hinaus ist auch festzustellen, dass die Kirchen und Glaubensgemeinschaften entsprechend der Verwirklichung ihrer Prinzipien eine Vielzahl von sozialen, bildungspolitischen, kulturellen und wirtschaftlichen Aufgaben erfüllen. Für diese Leistungen werden eben auch Eigenmittel verwendet, die neben öffentlichen Zuwendungen auch das Kirchensteueraufkommen umfassen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die die öffentliche Hand nach dem Subsidiaritätsprinzip den Ebenen überlässt, die sie am besten erfüllen können. Nach dem bewährten Prinzip der Kirchensteuererhebung handeln, ebenfalls aus Geschichte und positiver Erfahrung resultierend, zumindest in ähnlicher Form unsere benachbarten mitteleuropäischen Staaten. Die Beispiele aus anderen Ländern (z. B. USA), in denen die Religionsgemeinschaften ausschließlich von freiwilligen Spenden existieren, zeigen, dass dies kein verlässlicher Weg für Kirchen und vor allen Dingen auch zur Erfüllung der benötigten öffentlichen Zielsetzungen für uns alle wäre.
Im Fokus dieses Treffens standen die Themen Erwachsenenbildung und deren strukturellen Rahmenbedingungen, die aus dem Kolping-Vorstand von Axel Möller und Erwin Fath näher erläutert wurden. Landtagspräsidentin Barbara Stamm betonte: „Erwachsenenbildung vermittelt nicht nur Inhalte. Erwachsenenbildung ist immer auch gemeinschaftsstiftend – und damit ein unantastbarer Wert für sich. Wir sind froh und dankbar, dass es diese Angebote gibt und so viele Menschen – gerade auch Familien und junge Menschen – diese auch wahrnehmen.“ „Zwei Fragen“, so Dr. Ute Eiling-Hütig, Vorsitzende der AG Frauen, „stehen für uns dabei im Mittelpunkt: Was ist Erwachsenenbildung heute und wie kann sie bestmöglich umgesetzt werden? Pluralität, Niedrigschwelligkeit und Freiwilligkeit – das ist der Dreiklang, den Erwachsenenbildung ausmacht“, so Eiling-Hütig weiter.
Staatssekretär Johannes Hintersberger hob die subsidiären Strukturen des Kolpingwerkes als wegweisend hervor: „Die Kolpingfamilien holen die Menschen dort ab, wo sie leben. Sie engagieren sich in der Fläche, in den Pfarrgemeinden vor Ort. Gerade deswegen sind sie für uns ein so wichtiger, unverzichtbarer Partner.“ Staatssekretär Bernd Sibler und Oliver Jörg, Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, ergänzten: „Das Kolpingwerk ist eine tragende Säule der bayerischen Bildungslandschaft – nicht nur aufgrund der gemeinsamen christlichen Wertegrundlage und dem gemeinsamen Bekenntnis zur christlich-abendländischen Kultur, sondern auch aufgrund der vielen neuen inhaltlichen Impulse, mit denen hier auch auf neue technologische Herausforderungen wie die Digitalisierung von Lebens- und Arbeitswelt reagiert wird.“ Kurz: „Das Kolpingwerk ist und bleibt ein breites Fundament unserer Bildungsarbeit im Sinne eines christlich fundierten Wertekontextes in Bayern“, so Staatsminister a.D. Dr. Thomas Goppel.
Landespräses Msgr. Christoph Huber vollendete das Treffen mit einem österlichen Ausblick auf das Thema „Jugend und Zukunft“. Die Jugend sei zwar die Zukunft, so Huber, – die eigene, individuelle Zukunft jedoch trage jeder unabhängig von anderen Menschen in sich, aus Gott heraus und über den Tod hinaus.
Ja, das Ehegattensplitting ist noch zeitgemäß. Die richtige Frage ist eher, ob man das Ehegattensplitting weiterentwickelt und zum Beispiel um ein Familiensplitting ergänzt, um Eltern und Familien in Zukunft noch besser zu unterstützen:
Die Ehe und Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Beides ist Ursprung jeder Gemeinschaft, das stärkste soziale Netz und erster Ausdruck von Solidarität. Die Mehrzahl der Menschen leben in Bayern im Modell der klassischen Familie mit Mutter, Vater und Kindern. Genau wie die klassische Familie, die klassische Ehe, immer noch zeitgemäß ist, ist es auch das Ehegattensplitting. Denn das Ehegattensplitting ist ein wichtiges familienpolitisches Instrument, um die Wahlfreiheit von Familien mit Kindern sicherzustellen. Daher haben wir uns auf Bundesebene immer ganz klar für einen Erhalt des Ehegattensplittings eingesetzt. Denn das Ehegattensplitting ist eine sachgerechte und verfassungsrechtlich verankerte Form der Besteuerung von Ehegatten, die eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft bilden.
Der Staat kann familiäre Bindungen und menschliche Fürsorge weder ersetzen noch schaffen. Er muss allen familiären Situationen gerecht werden. Genau das macht das Ehegattensplitting. Es überlässt den Ehepaaren die freie Entscheidung, in welcher Weise das gemeinsame Familieneinkommen durch Erwerbsarbeit gesichert werden soll und wie die Ehepartner Familienarbeit und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen. Wir mischen uns nicht in die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie ein. Natürlich profitieren vor allem die Familien, in denen ein Ehepartner zugunsten der Kinder oder pflegender Angehöriger auf eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit verzichtet. Genau diese Familien dürfen aber auch nicht zusätzlich belastet werden. Denn eine gute Familienpolitik hat mehr Ziele, als nur die Bereitstellung von Arbeitskräften für den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Wir wollen auch die Fürsorge, die Familienarbeit wertschätzen.
Das große Engagement vieler Christen und der Kirchen für Flüchtlinge ist ebenso wie das aller ehren- und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätigen zu begrüßen und Ausdruck einer humanen Gesellschaft. Menschen, die vor politischer Verfolgung oder Bürgerkrieg fliehen, haben eine angemessene Aufnahme und ein rechtsstaatliches Verfahren verdient.
Die CSU steht für die Umsetzung des im Grundgesetz garantierten Asylrechts: Den tatsächlich Verfolgten muss geholfen werden. Wenn aber der Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wird und auch sonst kein Grund für einen Verbleib in Deutschland besteht, muss der Bewerber in seinen Herkunftsstaat zurückkehren. Das geltende Recht muss konsequent angewandt werden, sonst würde das gesamte Asylverfahren in Frage gestellt und man würde faktisch den Aufenthaltsstatus ins Belieben der Zuwanderer stellen.
In einem Rechtsstaat müssen sich alle Personen an Recht und Gesetz halten und es gilt das Legalitätsprinzip: Bei dem Anfangsverdacht des Vorliegens einer Straftat ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen. Die Gewährung von Kirchenasyl stellt in der Regel eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt dar. Deshalb muss dies von unseren Staatsanwälten verfolgt werden. Es gilt Gleichheit vor dem Gesetz. Das gilt für jeden, auch für Pfarrer. Das heißt aber natürlich nicht, dass solche Ermittlungsverfahren zwangsläufig in einer Anklage münden müssen. Unsere Staatsanwälte berücksichtigen vielmehr die Besonderheiten jedes einzelnen Falles und handeln mit Augenmaß. Es gibt keine Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung des Kirchenasyls.
Die für spezielle Härtefälle vor zwei Jahren vom BAMF und den Kirchen getroffene Vereinbarung ist dabei selbstverständlich weiterhin gültig. Nach einer ersten Evaluation des derzeitigen Verfahrens, also der Überprüfung von möglichen Härtefällen, kamen das BAMF und die Kirchen übereinstimmend zu einer durchweg positiven Bewertung und sprachen sich für eine Weiterführung des gemeinsamen Vorgehens aus.
Darüber hinaus sehen wir keinen weiteren Regelungsbedarf.
In Bayern leben laut einer Bertelsmann-Studie so wenige Kinder unter 18 Jahren in Hartz-IV-Haushalten wie in keinem anderen deutschen Bundesland. Das zeigt, dass wir im Freistaat Bayern mit unserer Familienpolitik genau richtig liegen. Wir wollen Bayern zum Familienland Nr. 1 machen.
Natürlich sind auch diese 6,8 Prozent der Kinder zu viele. Denn andauernde Armut wirkt sich besonders negativ auf die soziale Teilhabe aus: Kinder, die in Armut aufwachsen, sind häufiger sozial isoliert und ihre Bildungsbiografie ist deutlich belasteter.
Besonders armutsgefährdet sind Kinder von Alleinerziehenden und Kinder, die in kinderreichen Familien aufwachsen. Und hier wollen wir ansetzen: Wir wollen nicht isoliert die Kinder stärken, sondern die ganze Familie. Das Hauptziel muss sein, die Eltern in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenständig zu organisieren, für ihre Kinder zu sorgen und somit auch als Vorbild zu dienen. Man kann die Entwicklung des Kindes nicht vom sozialen Status der Eltern abkoppeln, sondern muss ganzheitlich handeln.
Wir setzen daher an drei Stellen an: Erste stärken wir die Familien mit unserer guten Beratungsstruktur, sei es in Erziehungsberatungsstellen oder Familienstützpunkten. Zweitens entlasten wir die Familien finanziell. Allein im Jahr 2015 hat der Freistaat 80 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Als einziges Bundesland haben wir ein bayerisches Betreuungsgeld eingeführt und wir unterstützen ein Drittel der bayerischen Eltern mit unserem Landeserziehungsgeld. Die dritte Maßnahme sind unsere Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik. Denn das beste Mittel gegen Armut ist Arbeit. Und Voraussetzung hierfür ist eine gute Bildung und Ausbildung. Damit helfen wir allen: Den Kinder und den Eltern. Außerdem sorgen wir damit für eine soziale Balance. Diesem Ansatz ist gegenüber einer undifferenzierten Kindergrundsicherung der Vorzug zu geben.
Der Schutz von Feiertagen ist tief in unserer Gesellschaft verankert. Feiertage gehören zur Leitkultur unseres Landes – ihr Schutz ist unser Auftrag. Wir als CSU-Fraktion und letzte große Volkspartei dieses Landes werden den Schutz von Feiertagen nicht einem ausufernden Party-Kommerz opfern.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar angemahnt, dass es Ausnahmen vom strikten Tanzverbot an stillen Feiertagen geben müsse, aber grundsätzlich haben die Richter den besonderen Schutz der stillen Tage bestätigt. Aus dem Urteil abzuleiten, die stillen Feiertage abzuschaffen, geht in eine völlig falsche Richtung. Das Gericht sagt: „‚Der Gesetzgeber kann das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten. Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußeren Ruhe- und Stilleschutz zu schaffen.“ Daran werden wir festhalten. Wer diese Feiertage in Zweifel zieht, stellt sich gegen die christliche Tradition dieses Landes.
Es gibt in Bayern neun Feiertage mit ganztägigem oder zeitlich beschränktem Tanzverbot. Jeden anderen Tag im Jahr kann man so lange feiern und tanzen, wie man möchte. Der Karfreitag und andere hohe christliche Feiertage sollen aber der inneren Einkehr, dem „Herunterkommen“ oder „Abschalten“ dienen und daher im wahrsten Sinne des Wortes ‚still‘ begangen werden. Diese Regelung hat einen Wert für alle Bürger: An diesen Tagen sollen sie sich im Familien- oder Freundeskreis erholen. Gerade in unserer immer schneller werdenden Arbeitswelt, bestimmt von Smartphones und Erreichbarkeit rund um die Uhr ist das ein wichtiges Gut, das wir nicht einem Zeitgeist opfern wollen. Strikter Feiertagsschutz ist zeitgemäßer und nötiger denn je.
Wie man die vom Gericht gewünschte „Möglichkeit einer Ausnahme von stillschützenden Unterlassungspflichten“ gestalten könnte, möchte unsere Fraktion nicht übers Knie brechen. Wir werden den Beschluss erst einmal sorgfältig prüfen. Eine Abwägung im Einzelfall und unter bestimmten Umständen darf aber keinesfalls zu einem Freibrief für diejenigen werden, denen es nur um weitere kommerzielle Tanzveranstaltungen geht.
Schwimmen zu lernen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Eltern, Schulen, Schwimmvereinen, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V (DLRG) und der Wasserwacht Bayern. Alle Beteiligten sind bei diesem Thema vielfältig aktiv.Der Schwimmunterricht ist originärer Bestandteil des Sportunterrichts in Bayern und in allen Schularten über alle Jahrgangsstufen hinweg verbindlich in den Fachlehrplänen Sport verankert.
Bei der Förderung der Schwimmfähigkeit ist der Staat aber nicht alleine in der Verantwortung. Vielmehr geht es dabei ganz wesentlich auch um die Eigen- und Mitverantwortung der Eltern. Deshalb unterstützt die Staatsregierung auch Initiativen, die den Eltern Wege aufzeigen, wie ihre Kinder das Schwimmen erlernen können.Die Aktion „Sichere Schwimmer“ war ein Bestandteil des „Bayerischen Programms zur Prävention von Ertrinkungsunfällen“ der DLRG-Jugend Bayern. Die Staatsregierung hat das Projekt mit über 100.000 Euro gefördert.
Schwimmausbildung, Aufklärung und Wasserrettungsdienst sind Kernaufgaben der DRLG und der Wasserwacht. Die DLRG hat jährlich über 20.000 Teilnehmer bei Schwimmausbildungen, bei der Wasserwacht Bayern nehmen jährlich circa 12.000 Anfänger Schwimmunterricht. Mit Wassergewöhnung, Babyschwimmen und Eltern-Kind-Schwimmen wird insbesondere dazu beigetragen, die Schwimmfähigkeit zu verbessern. Beim „Wasser-Urlaubs-Check“ der Wasserwacht wird die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen eingeschätzt und auf die Gefahren am und im Wasser hingewiesen. Seit März 2016 gibt es bei der Wasserwacht zudem ein Präventionsprojekt „Gefahren am und im Wasser“, für Kindergärten und Schulen. Auch das Schullandheimwerk widmet sich mit dem Angebot „Schwimmfix“ dieser Aufgabe.
Neben den mehrsprachigen Baderegel-Flyern werden Eigentümern von Gewässern Warnschilder in 13 verschiedenen Sprachen angeboten. Die Wasserwacht hat zudem einen Präventionskurs „Wasser für Migranten/Asylbewerber“ erarbeitet, der schrittweise von einer Wassergewöhnung bis zur Schwimmfähigkeit führt. Diese erfolgreichen Programme und Aktivitäten werden wir auch in Zukunft weiterführen.
Kein Mensch sollte Ängste haben, wenn er in die Zukunft blickt. Daher ist es unsere Aufgabe als Politiker, die richtigen Rahmenbedingungen für finanzielle Sicherheit im Alter zu schaffen. Da immer mehr Rentenempfänger auf immer weniger Rentenzahler treffen, müssen wir jetzt handeln, wenn wir das Rentenniveau auf einem stabilen Level halten wollen.
Das wichtigste Einkommen im Alter ist nach wie vor die gesetzliche Rente. Wir als CSU-Fraktion sind der Meinung: Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, muss mehr Rente haben als jemand, der nichts getan hat. Eines unserer Kernanliegen ist dabei die Mütterrente. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig auch bei den Geburtenjahrgängen vor 1992 drei Jahre Erziehungszeit pro Kind bei der Rente angerechnet werden.
Zusätzlich zur gesetzlichen Rente brauchen wir aber mehr betriebliche Renten und mehr private Vorsorge. Nur so kann Altersarmut vermieden werden. Wir fordern eine Reform der Riester-Rente. Sie muss weniger bürokratisch, leichter verständlich und attraktiver für Geringverdiener werden. Konkret bedeutet das auch: Mehr staatliche Zulagen. In Verbindung mit der betrieblichen Altersvorsorge gilt: Die Riester-Vorsorge darf nicht zweimal mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.
Unsere Vorschläge erreichen alle Bürgerinnen und Bürger. Im Gegensatz zur unwirksamen Idee einer „Lebensleistungsrente“, wie sie die SPD fordert. Wegen der hohen Zugangshürden würden nur wenige Versicherte die erforderlichen Kriterien erfüllen. Alle anderen, die ein Leben lang hart für ihre Rente gearbeitet haben, wären benachteiligt.
Damit unser System fair bleibt, müssen wir auch die Zuwanderung in unsere Sozialsysteme wieder in den Fokus rücken. Es ist ein Unding, dass Menschen Grundsicherung im Alter erhalten, die hierzulande weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Rente ist ein wesentlicher Gradmesser für die Generationengerechtigkeit in unserem Land. Wir als CSU-Landtagsfraktion werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger in eine sichere finanzielle Zukunft blicken.
„Mit den drei Säulen im Rahmen des Wohnungspakts Bayern, Staatlicher Wohnungsbau, Kommunaler Wohnungsbau und Privater Wohnungsbau, hat die Bayerische Staatsregierung gute Programme aufgelegt. Entscheidend ist aber die praktikable Umsetzung“, betonte Schramm. „Wir dürfen jetzt nicht auf die Bremse treten, sondern müssen den Wohnungsbau weiter vorantreiben. Denn wir werden auch künftig mehr Wohnungen brauchen, denkt man nur allein an den Familiennachzug“.
Rege diskutiert wurden auch die besonderen Herausforderungen bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. „Die unbegleiteten Minderjährigen bleiben in den Unterkünften oft unter sich. Das erschwert Integration erheblich“, so der Oberbürgermeister. Projekte wie die Vermittlung von Familienpatenschaften sind gute Ansätze, um den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einen Einblick in normales Familienleben zu geben.
Ein Blechschaden am Auto passiert schnell und ist ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn man danach erfährt, dass man die Reparaturkosten selbst tragen muss, da der Verursacher keine Versicherung hat. Verursacht ein Unversicherter einen Schaden, muss er dafür geradestehen - doch nicht immer verfügt er über die finanziellen Mittel. Die Folge: Der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Daher hört man immer öfter den Ruf nach einer Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge, die der Freistaat Bayern abschließen soll. Dabei werden aber zwei Dinge außer Acht gelassen:
Erstens: Eine generelle Absicherung der durch Asylbewerber verursachten Schäden mittels Haftpflichtversicherungen durch den Freistaat ist nicht möglich. Die Absicherung von Haftpflichtschäden ist keine Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der einzelne Asylbewerber kann zwar freiwillig eine Haftpflichtversicherung abschließen, aber hierzu nicht gezwungen werden. Das bedeutet, dass man hier vor Ort Aufklärungsarbeit leisten kann und muss. Aber der Freistaat kann nicht für den Asylbewerber eine Haftpflichtversicherung abschließen und die Kosten auf diesen umlegen.
Zweitens: Nicht nur Flüchtlinge haben keine Haftpflichtversicherung. Laut Statistischem Bundesamt besitzen 15 Prozent der Deutschen keine Haftpflichtversicherung. Bei arbeitslosen Menschen sind es fast 40 Prozent. Insofern ist es unabhängig von der Schadenshöhe im Einzelfall allgemeines Lebensrisiko,
von einem nicht versicherten und vielleicht zahlungsunfähigen Dritten geschädigt zu werden. Jede andere Regelung würde letztlich Asylbewerber im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung besser stellen.
Der Landkreis Miesbach und einige Kommunen haben sich entschlossen, die bei Ihnen untergebrachten Asylbewerber zu versichern. Diese Modelle können als Vorbild für weitere Kommunen dienen. Die Entscheidung, ob man so vorgeht, sollte aber den Kommunen selbst überlassen bleiben. Ansonsten sollte man versuchen, präventiv anzusetzen: Aufklärung und Unterricht über die Verkehrssicherheit können Unfälle von Anfang an vermeiden.
Im Freistaat Bayern allerdings ist die maßgebliche Armutsgefährdungsquote mit 11,3 Prozent so niedrig wie in keinem anderen Land. Es zeigt sich dabei auch: Je günstiger die Beschäftigungs- und Bildungsperspektive ist, desto besser ist auch die Einkommens- und Wohlstandssituation. Deshalb ist eine wirksame Maßnahme gegen ein weiteres Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich eine gute Bildung und Ausbildung. Auch die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik leisten unter anderem durch Grundsicherung mit Aufstockung des Einkommens sowie Arbeitsfördermaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Armutsprävention.
Besonderen Handlungsbedarf gibt es aber auch im Freistaat Bayern in drei Bereichen: Altersarmut, die Situation bei Alleinerziehenden und kinderreichen Familien sowie bei Menschen mit Behinderung. Da Wirtschaftswachstum und Einkommen der Beschäftigten im Freistaat Bayern dank guter Rahmenbedingungen steigen, ist die Situation im Vergleich zu anderen Ländern jedoch besser.
Vielfach wird gerade auf der Bundesebene darüber diskutiert, ob durch Änderungen im Steuersystem mehr soziale Gerechtigkeit und eine Verringerung der Kluft zwischen Arm und Reich erreicht werden könnte. Beispiele wie Kapitalflucht oder Arbeitsplatzabbau zeigen allerdings, dass dadurch das Gegenteil bewirkt werden könnte. Deshalb ist eine Politik der sozialen Balance der beste Weg gegen den Trend einer immer größer werdenden Schere zwischen Arm und Reich.
Drei große Baustellen stehen an: Zum einen müssen wir die Zahl der Flüchtlinge deutlich begrenzen. Wieder über eine Million Zuwanderer überfordern unsere Gesellschaft, unsere Behörden und die ehrenamtlichen Helfer. Zweitens muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich den gewaltigen Rückstau der Asylanträge abarbeiten und die Verfahren beschleunigen. Die Flüchtlinge müssen Klarheit bekommen, ob sie in unserem Land bleiben können, oder in ihre Heimat zurückkehren müssen. Die dritte und größte Aufgabe ist die Integration der Menschen, die über einen längeren Zeitraum oder auf Dauer bei uns bleiben dürfen. Hier hat die CSU bereits große Anstrengungen unternommen: Das Integrationspaket der Staatsregierung sieht alleine für dieses Jahr Investitionen in Höhe von 490 Millionen Euro vor. Damit schaffen wir unter anderem mehr als 1.000 neue Planstellen im Bildungsbereich und 28.000 neue Mietwohnungen. Wer bei uns bleiben will, muss aber auch die deutsche Leitkultur anerkennen. Bei Integrationsunwilligkeit müssen Sanktionen über Leistungskürzungen greifen.
Daneben vergessen wir aber nicht unsere anderen politischen Ziele. Zum Beispiel wollen wir unsere Infrastruktur weiter ausbauen und damit sicherstellen, dass Bayern auch in Zukunft Wirtschaftswachstumsland Nummer eins bleibt. Dazu gehört unter anderem der Breitbandausbau. Kein anderes Bundesland geht hier mit so großen Schritten voran wie Bayern. Mit dem „Zentrum Digitalisierung“ bündeln wir zudem bestehende Aktivitäten und entwickelt sie zukunftsfähig weiter.
Bei allen Maßnahmen ist uns wichtig, wie wir unsere Politik am besten vermitteln können. Die CSU-Landtagsfraktion wird auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth eine erste Zwischenbilanz zum Jahresthema 2015 „Moderner Staat“ ziehen. Wie machen wir den weiß-blauen Freistaat noch bürgerfreundlicher? Und wie wägen wir Eigenverantwortung und staatliche Regelungen gegeneinander ab? Diese Fragen werden für unsere Fraktion in diesem Jahr ein wichtiges Thema bleiben.
Der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Karl Freller, ging zunächst auf die Verantwortung von Lehrern und Eltern ein. Ihre Aufgabe sei es, Talente ihrer Kinder zu entdecken. Aus diesem Grund sei er ein Verfechter des differenzierten Schulwesens in Bayern und ein großer Anhänger der dualen Berufsausbildung. Auch Staatsministerin Ilse Aigner unterstrich in ihrem Grußwort deren Wert: „Die Verbindung von Theorie und Praxis ist entscheidend, Akademisierung ist nicht alles.“ In dem Zusammenhang gab sie aber zu bedenken, „nicht am Bedarf für die Wirtschaft vorbei auszubilden“.
Seit 2013 haben dem Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, Peter Saalfrank, zufolge in Bayern mehr Personen ein Studium als eine berufliche Ausbildung begonnen. Dies sei auf eine Geringschätzung der Gesellschaft gegenüber dem Thema Berufsausbildung zurückzuführen, beklagte er. „Nach dem wichtigen Fokus auf Hochschulen muss nun der Fokus auf Berufsschulen gestärkt werden.“ Ein Weg in diese Richtung könne sein, das Fach Berufsorientierung an Gymnasien einzuführen. Die Lehrer für die Berufsorientierung besser vorzubereiten empfahl Christine Moser, Geschäftsführerin eines Zimmereibetriebes im niederbayerischen Wittibreut, während der Diskussionsrunde, die von Thomas Huber, dem Leiter der Arbeitsgruppe Demografische Entwicklung der CSU-Fraktion, moderiert wurde.
Wie es bereits gelingt, Jugendliche und junge Erwachsene für die duale Berufsausbildung zu gewinnen, wurde in verschiedenen Praxisbeispielen vorgestellt. Jochen Kunert, Bereichsleiter Berufliche Bildung beim Berufsförderungswerk München, berichtete über die berufliche Integration von behinderten, älteren und psychisch kranken Menschen. Die IHK Schwaben konnte zum jüngst begonnen Lehrjahr fast 60 junge Flüchtlinge aus Krisengebieten in eine Ausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung vermitteln. Ein Erfolg, den Josefine Steiger, Leiterin des Fachbereichs Ausbildung der IHK Schwaben, vorstellte. Und unter dem Motto „Umstieg ist kein Abstieg“ präsentierte Frank Weth, Geschäftsführer der Handwerkskammer Unterfranken, ein Projekt, das Studienabbrecher für handwerkliche Berufe begeistern will.
Einig waren sich die Teilnehmer der Runde darin, dass zur erfolgreichen Vermittlung in die Berufsausbildung vor allem erfahrene Helfer und Berater in Betrieben und Kammern benötigt werden. „Wir brauchen Kümmerer“, fasste der Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Georg Schlagbauer, zusammen. Daher wurde auch das Instrument der assistierten Berufsausbildung der Bundesagentur für Arbeit einhellig gelobt. Der Leiter der Regionaldirektion Bayern, Dr. Markus Schmitz, warnte davor, die jungen Flüchtlinge nun möglichst schnell in Hilfstätigkeiten zu vermitteln. Der nachhaltigere Weg für die Gesellschaft sei es vielmehr, die Migranten zu qualifizieren und sie nicht als „Hilfsarbeiter von morgen“ sondern vielmehr als „Fachkräfte von übermorgen“ anzusehen. Abgeordneter Markus Blume, der auch Vorsitzender der CSU-Wirtschaftskommission ist, wagte in seinem Schlusswort einen Ausblick in eine digitalisierte Zukunft: „Sehr wahrscheinlich ist uns mindestens die Hälfte der Qualifikationen, die die Wirtschaft in 30 oder 40 Jahren benötigt, zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt.“
Obwohl eine Ausbildung zur MFA grundsätzlich sehr beliebt ist, sind die Lehrverträge im Schuljahr 2019/2020 um 5,5 Prozent zurückgegangen. Zudem wurden allein in Bayern im Jahr 2016 mehr als 1050 Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst. Nach fünf Jahren waren nur noch rund 60 Prozent der MFA im Berufsfeld tätig.
Das Antragspaket setzt genau hier an, um insbesondere auch die Bezahlung der MFA zu verbessern: Hier soll auf Bundesebene erreicht werden, dass die Tarifabschlüsse der Medizinischen Fachangestellten im ambulanten Bereich vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Darüber hinaus sollen ambulante Tätigkeiten, die durch qualifizierte MFA erbracht werden, flächendeckend in den Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen werden.
Da die „Bundesverordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten“ aus dem Jahr 2006 stammt, besteht auch hier nach Ansicht der Regierungsfraktionen dringender Reformbedarf. So sollen sich die Inhalte der Ausbildung künftig wieder stärker an der aktuellen Versorgungsrealität orientieren. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung sollen Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet und so die Attraktivität des Berufsbilds gesteigert werden.
Weiters ist im Bereich der Ausbildung vorgesehen, genau zu evaluieren, wie sich die Zahl der MFA-Schüler an bayerischen Berufsschulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat, um künftig ausreichend Ausbildungsplätze und Berufsschullehrkräfte verfügbar zu haben. Auch sollen digitale Anwendungen in den Schulen weiter verbessert und die Unterrichtsinhalte praxisnäher ausgestaltet werden, um den Auszubildenden den Umgang mit gängiger Praxissoftware zu vermitteln. Nötig ist hierfür eine adäquate technische und personelle Ausstattung der Berufsschulen.
Zudem setzen sich die Regierungsfraktionen dafür ein, das betriebliche Gesundheitsmanagement in ambulanten Praxen auszubauen und auch für Medizinische Fachangestellte besser nutzbar zu machen.
Dazu der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege sowie gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath: „Medizinische Fachangestellte sind eine unverzichtbare, häufig leider aber unterschätzte Säule in unserem Gesundheitswesen. Durch unser Antragspaket wollen wir dies ändern: inhaltlich und ganz konkret, aber auch durch mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Gerade in den Ballungszentren sind die niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzte ohne ihre MFAs und ZFAs aufgeschmissen. Ihnen kommt deshalb eine Schlüsselstellung in der Patientenversorgung zu. Wir sind uns dessen bewusst – und rücken die medizinischen Fachangestellten nun auch im Landtag ins Scheinwerferlicht.“
Dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Susann Enders: „Medizinische Fachangestellte leisten bei der Organisation von Terminen, der Betreuung und Beratung von Patientinnen und Patienten sowie der Assistenz bei der ärztlichen Therapie einen unentbehrlichen Beitrag. Nur durch ihren Einsatz kann ein reibungsloser Ablauf des Besuchs bei Haus- oder Fachärzten gewährleistet werden.“
Aus Praxis-Sicht dazu die Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. Nicola Fritz: „Das Antragspaket ist wichtiger denn je. Es gibt immer weniger gute und qualifiziert ausgebildete MFAs auf dem Arbeitsmarkt. Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen aus dem Gesundheitswesen in andere Berufsfelder. Eine Bewerberin sagte letzte Woche zu mir, sie komme sich vor wie auf einem sinkenden Schiff. Immer mehr Verordnungen, immer mehr Forderungen, immer weniger Anerkennung.“
Das Antragspaket wird am 13. April 2021 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege beraten und verabschiedet.
Im Bereich Familie und Soziales mit einem Gesamtetat von 7 Milliarden Euro setzt die CSU-Fraktion den Schwerpunkt auf bestmögliche Kinderbetreuung. Dafür werden insgesamt 2,85 Milliarden investiert. Die Mittel schließen u.a. die Betriebskostenförderung, den Beitragszuschuss, das Krippengeld sowie Mittel für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung mit ein.
Dazu Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion: „Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, die die Familie noch stärker respektiert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert. Deswegen fördern wir unsere Kindertageseinrichtungen auch in diesem Jahr mit 2,85 Milliarden Euro massiv – sei es mit der Betriebskostenförderung, dem Beitragszuschuss, dem Krippengeld oder mit Mitteln für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Die frühkindliche Bildung ist ein soziales Grundbedürfnis und bestimmt die Entwicklung der Jüngsten, hier ist jeder Cent gut investiert. Für uns steht fest - wir lassen unsere Eltern bei der Kinderbetreuung nicht allein.“
Im Bereich Gesundheit und Pflege mit einem Gesamtetat von 797 Millionen Euro liegt das Augenmerk der Fraktion auf Initiativen zur Personalgewinnung, um den Bedarf an Pflegefachkräften, medizinischem Personal und Mitarbeitern im Gesundheitswesen in Bayern langfristig zu sichern (110 Mio. Euro).
Dazu Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses: „Die Corona-Pandemie zeigt, wie lebenswichtig Gesundheits- und Pflegeberufe sind. Gleichzeitig herrscht hier in unserem Land ein eklatanter Mangel an Fachkräften. Deshalb wollen wir mehr Menschen für dieses Berufsfeld begeistern und Quereinstiege – insbesondere in die Pflege – erleichtern. Für Hebammen erhöhen wir die Zahl an Studienplätzen deutlich. Einen weiteren Schwerpunkt legen wir auf die Ausstattung unserer Krankenhäuser, indem wir hohe Beträge in sie investieren, und der Reha-Einrichtungen in unserem Land: Mit unserer Unterstützung sollen sie fit werden für die digitale Welt.“
Im Bereich Bildung mit einem Gesamtetat von 14,1 Milliarden Euro setzt sich die CSU-Fraktion für mehr Personal und bessere IT-Ausstattung an unseren Schulen ein. Es werden insgesamt 1.525 neue Stellen im Schulbereich geschaffen: Davon sind 1250 für Lehrerstellen vorgesehen, 35 weitere für Schulsozialpädagogen und nochmal 175 für Verwaltungsangestellte. Auch gibt es Stellen für Fortbildungen im Bereich der Digitalisierung, die zudem mit 67,8 Millionen Euro für die BayernCloud Schule und die technische IT-Administration gestärkt wird.
Dazu erklärt Prof. Dr. Gerhard Waschler, der bildungspolitische Sprecher der CSU-Fraktion: „Wir machen unsere Schulen fit für Zukunft! Allein in diesem Jahr schaffen wir 1.525 neue Stellen an unseren Schulen. So können wir die Unterrichtsversorgung weiter verbessern und die Schulleitungen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten. Zudem investieren wir in die BayernCloud Schule und stärken die IT-Administration. Der Bildungshaushalt ist ein starkes Signal für die Weiterentwicklung der digitalen Bildung in Bayern – ohne dabei analoge Stärken zu vernachlässigen.“
Am Abend werden die Haushaltsberatungen mit den Ressorts Inneres, Bauen und Verkehr sowie Umwelt im Bayerischen Landtag fortgesetzt.
Dazu Thomas Huber, der sozial- und familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion: „Unser Kita-Personal ist in der täglichen Arbeit im engen Kontakt mit Kindern. Da Kinder oft keine Symptome entwickeln, ist es schwer zu erkennen, ob sie mit Corona infiziert sind. Mit der Freigabe von Antigen-Tests für Laien können wir die Ansteckungsgefahr in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege deutlich verringern. Das sind wir unserem engagierten Kita-Personal, aber auch unseren Kindern schuldig! Engmaschige Schnelltests für das Kita-Personal geben allen Beteiligten mehr Sicherheit vor neuen Infektionen. Die Möglichkeit, Tests auch ohne medizinische Fachkräfte durchzuführen, bietet in vielen Bereichen ganz neue Chancen beim Schutz vor Corona.”
Hintergrund des Antrags ist die Erweiterung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium, so dass der sogenannte Arztvorbehalt für die Corona-Schnelltests entfällt und auch Laien Antigen-Tests vornehmen können. Der Dringlichkeitsantrag wird morgen im Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen.
Vom 1. März bis 31. Oktober 2020 war das unvorhersehbare Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze bereits aufgrund einer Ausnahmeregelung bis zu fünfmal möglich, ohne dass der sozialversicherungsrechtliche Status als Minijob entfiel. Die Landtags-CSU fordert, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung diese Vorgehensweise fortsetzen. Seit Ablauf dieser Ausnahmeregelung ist ein Überschreiten nur bis zu dreimal möglich – so wie auch bereits vor der Ausnahmeregelung.
Dazu sagt Thomas Huber, der arbeitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion: „Es wäre ein vollkommen falsches Zeichen, wenn wir keine Flexibilität bei den Minijobbern zulassen. Gerade in diesen schwierigen Corona-Zeiten sind unbürokratische Ausnahmeregelungen wichtig: Beispielsweise für Pflegekräfte, die im Sommer 2020 mehr gearbeitet haben, da aufgrund der Pandemie ein erhöhter Bedarf bestand. Aber auch Studenten, die sich etwas mit einem Nebenjob dazuverdienen und in vorlesungsfreien Wochen etwas länger arbeiten können, profitieren von diesen Regeln.“
Mit Blick auf die bereits geltende Beschlusslage des Sozialausschusses ergänzt Huber: „Unabhängig davon werden wir uns im Bund auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Einkommensgrenze für Minijobs von 450 auf 600 Euro angehoben wird. Die Löhne und Gehälter sind schließlich in den letzten Jahren stetig gestiegen, auch der Mindestlohn steigt schrittweise auf 10,45 Euro im Jahr 2022. Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung liegt dagegen bereits mehr als sieben Jahre zurück.“
Der Dringlichkeitsantrag wird am Donnerstag im Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen.
Dazu Thomas Huber, der familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion: „Der Freistaat unterstützt die für den Kinderschutz zuständigen Kommunen und die Praxis wie kein anderes Bundesland in Deutschland. Einen neuen Masterplan Kinderschutz brauchen wir nicht. Der besteht bereits mit unserem Bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz. Aber auch der Bund ist gefordert: Im Bundesrecht muss klargestellt werden, dass eine Handlungspflicht vor allem für Ärztinnen und Ärzte besteht, wenn dies zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderlich ist. Insoweit geht unser Antrag weiter und ist auch zielgerichteter als die vielen Anträge der Opposition.“
„Natürlich dürfen wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Kinder sind das höchste Gut! Wir müssen neue Herausforderungen beim Kindesschutz im Blick behalten und ihnen mit entsprechenden Maßnahmen begegnen. So wollen wir unter anderem die digitalen Zugangswege für Kinder und Jugendliche zu Beratungsangeboten ausbauen, damit sie die notwendige Unterstützung leichter und schneller finden – auch mittels SMS oder Chatnachricht auf Social Media Plattformen. Außerdem werden wir die Erziehungsberatung weiter stärken und dafür sorgen, dass sich Fachkräfte noch enger mit Kitas, Schulen und Kliniken vernetzen und dort Sprechstunden anbieten können.“
Das bewährte Gesamtkonzept zum Kinderschutz in Bayern soll mit den Erfahrungen aus der Corona-Krise weiterentwickelt werden, um das Kinderwohl noch besser zu schützen. Dabei geht es um die Erreichbarkeit der Hilfe- und Unterstützungsangebote, bei der sich gerade während der Pandemie gezeigt hat, wie moderne Kommunikationswege gut genutzt werden können. Es geht aber auch um Qualifizierung und Handlungssicherheit für alle, die für den Schutz der Kinder und Jugendlichen besonders Verantwortung tragen – Jugendämter, Kinderärzte, Jugendarbeiter, Ehrenamtliche im Sportbereich u.a., aber etwa auch durch die rechtliche Klarstellung auf Bundesebene, dass bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten Ärzte, Psychologen und andere Geheimnisträger nicht zum Schweigen über diese mögliche Gefährdung von Kindern gezwungen werden dürfen.
Dazu Tanja Schorer-Dremel, die Vorsitzende der Kinderkommission im Landtag und stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende: „Viele Gewalterfahrungen von Kindern in ihrem nächsten Umfeld bleiben lange oder sogar gänzlich unentdeckt. Wir wollen die Kultur des Hinsehens in Bayern stärken und Betreuer in der Jugendarbeit, in Sport- und anderen Vereinen, aber auch die Schulsozialpädagogik weiter für das Thema Missbrauch sensibilisieren. Wir brauchen eine aufmerksame Gesellschaft und starke Vernetzung aller Beteiligten beim Kinderschutz, um die Probleme in den Familien frühzeitig zu erkennen.“
Der familienpolitische Sprecher Thomas Huber ergänzt: „Physische, sexuelle und psychische Gewalt hinterlässt Wunden, mit denen Kinder noch als Erwachsene zu kämpfen haben. Ein zentraler Ansatzpunkt ist es daher, Kindern und Jugendlichen einen möglichst einfachen und schnellen Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen. Gerade aus einer brenzligen Lage zuhause heraus, ist das oft eine SMS oder Chatnachricht. Ein weiterer, zentraler Ansatzpunkt ist die Stärkung und schnelle, niedrigschwellige Unterstützung für die gesamte Familie. Hier leisten vor allem die Erziehungsberatungsstellen schon heute tolle Arbeit. Diese Arbeit wollen wir stärken, insbesondere durch vermehrte aufsuchende Angebote der Erziehungsberatungsstellen. Darüber hinaus wollen wir auch die Früherkennung weiter verbessern, etwa mithilfe des ‚Pädiatrischen Anhaltsbogens’ in Kinderarztpraxen.“
Konkret soll es eine bayerische Seniorenvertretung mit eigener Geschäftsstelle geben. Gemeinden und Landkreise, die bisher keinerlei Beteiligungsformen für Senioren haben, sollen dazu angeregt werden, diese zu schaffen. Zudem sollen die Würde im Alter und damit die Belange der älteren Generation in der Bayerischen Verfassung ausdrücklich verankert werden.
Dazu Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion: „2030 wird ein Drittel der Menschen in Bayern über 60 Jahre alt sein. Ältere Menschen haben ein Recht auf Mitsprache – schließlich wissen sie am besten, was Senioren in unserem Land brauchen. Diese Mitsprachemöglichkeit wollen wir auf Landesebene systematisch verankern. Wichtig ist, dass genau diese Beteiligung schon bei der Erarbeitung des Seniorenmitwirkungsgesetzes selbst beginnt. Wir haben nun grundlegende Ideen für das Gesetz formuliert, mit denen wir die Diskussion für den Beteiligungsprozess anregen wollen.“
Die seniorenpolitische Sprecherin Barbara Regitz ergänzt: „Viele Kommunen in Bayern haben schon heute Seniorenbeiräte oder Seniorenbeauftragte, die bei der konkreten Umsetzung von Projekten vor Ort mitgestalten können. Das gilt ganz besonders für die Themen, wo die Belange von älteren Menschen direkt berührt sind, wie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, Gesundheitsprävention und Pflegeangeboten. Wir wollen noch mehr Kommunen dazu motivieren, die politische Teilhabe von älteren Menschen weiter zu stärken.“
„Uns ist wichtig, dass wir als Freistaat bei den Mitsprachemöglichkeiten der Senioren nicht einfach etwas aufoktroyieren, sondern das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen und die vielfältigen Lösungen vor Ort wertschätzen“, sind sich die beiden CSU-Politiker einig.
Der entsprechende Antrag der Regierungskoalition wird am Donnerstag im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags beschlossen.
Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion Tobias Reiß:
„Der Verfassungsgerichtshof hat das Integrationsgesetz in seinen wesentlichen Teilen für verfassungskonform erklärt. Der bayerische Weg, Integration zu fördern, aber auch den Respekt vor unserer Werteordnung einzufordern – dieses gegenseitige Miteinander wurde vom Verfassungsgerichtshof klar bestätigt.“
„Für uns ist entscheidend, dass der von Grünen und SPD in den vergangenen Jahren immer wieder in Frage gestellte Begriff der Leitkultur verfassungsrechtlich in keinster Weise beanstandet wurde. Für uns steht fest, dass die Leitkultur als gesamtgesellschaftlicher Konsens weiterhin das Fundament unserer Integrationspolitik sein wird und muss. Damit sind die Grünen mit ihrem Multi-Kulti-Ansatz und ihrem Bestreben, das Gesetz insgesamt zu kippen, gescheitert.“
„Die Tatsache, dass insgesamt nur zweieinhalb Artikel kritisch gesehen wurden, bestätigt uns, dass unser Weg der Integration der Richtige ist. Die vom Gericht bemängelten Details werden von uns geprüft und entsprechend überarbeitet.“
Dazu Josef Zellmeier, der Haushaltsausschussvorsitzende im Bayerischen Landtag:
„Die CSU steht zu einer kombinierten Transit- und Abschiebehafteinrichtung am Flughafen München. Dazu gibt es keine Alternative. Der große Vorteil besteht darin, dass es dort sehr kurze Wege gibt, um Rückführungen effizient und schnell durchzuführen. Mit der heutigen Entscheidung machen wir den Weg für eine solche langfristige Einrichtung auf dem Flughafengelände frei.
Abschiebungen von ausländischen Straftätern und ausreisepflichtigen Menschen, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden und die sich der Ausreise widersetzen, bleiben unumgänglich. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss das Land schnellstmöglich verlassen.“
In der Klageerwiderung stellt die CSU-Fraktion klar, dass sie keinerlei Anhaltspunkte dafür sieht, dass das Gesetz im Widerspruch zur Bayerischen Verfassung steht. Auch die Gesetzgebungskompetenz ist nach Ansicht der Fraktion in vollem Umfang gegeben.
Dazu Tobias Reiß, parlamentarischer Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigter der CSU-Fraktion:
„Das 2016 im Landtag beschlossene Bayerische Integrationsgesetz ist wichtig, weil es der Integration eine Richtung gibt. Die Menschen in Bayern erwarteten im Zuge der Flüchtlingskrise zu Recht von uns, dass wir die entscheidenden Weichen für ein gutes gesellschaftliches Miteinander stellen.”
“Wir stehen mit dem Integrationsgesetz zu unserer doppelten Verantwortung: Für die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen und für die von diesen eingeforderte Achtung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung.“
„Integration ist keine Einbahnstraße. Wir verfolgen den Ansatz: Fördern und Fordern. Konkret heißt das, wir unterstützen Flüchtlinge und Migranten insbesondere mit Sprachkursen sowie mit einem umfassenden Maßnahmenpaket, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. So haben wir gemeinsam mit der Bayerischen Wirtschaft bis Ende 2018 fast 220.000 Geflüchtete in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht.
Gleichzeitig erwarten wir jedoch, dass alle, die bei uns leben wollen, unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung achten und mittragen und damit unsere Leitkultur akzeptieren.”
„Bayern ist schon immer das Land der gelingenden Integration. Wir wollen bei uns keine Parallelgesellschaften, wir wollen keine Zwangs- und Kinderehen, sondern ein respektvolles Miteinander auf Basis unserer Werte. All das ermöglicht das Bayerische Integrationsgesetz.“
Aktuell stellt der Bund finanzielle Hilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit – allerdings unter dem Vorbehalt, dass das jeweilige Bundesland, in dem ein betroffenes Paar seinen Wohnsitz hat, ein eigenes Landesprogramm zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen auflegt. Für den Freistaat ist dabei mit Kosten von rund 5,8 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen. Diese Summe soll ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.
„Die Chance auf ein Wunschkind darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten abhängen. Die Kosten für Kinderwunschbehandlungen stellen vor allem Familien mit kleineren Einkommen vor enorme Schwierigkeiten, da die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur 50 Prozent der Kosten übernehmen. Deshalb wollen wir die Paare bei der Behandlung künftig bezuschussen“, sagt Thomas Huber, der familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion.
„Eine Kinderwunschbehandlung ist für manche Paare die einzige Chance, ein leibliches Kind zu bekommen. Wir werden Paare mit unerfülltem Kinderwunsch daher künftig bei der Diagnostik und Therapie und somit beim Kinderkriegen finanziell unter die Arme greifen“, so Bernhard Seidenath, der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion. „Das ist eine wichtige Leistung, die bei den Familien ankommt. Nach der Änderung des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2004 ist die Zahl der nach künstlicher Befruchtung geborenen Kinder in Deutschland von 17.000 auf 8.000 zurückgegangen. Wir haben die berechtigte Hoffnung, dass die Zahlen nun wieder steigen werden.“
Zur Verfahrensdauer:
„Es hat sich gezeigt, dass sich die Verfahren durch diese Zusammenführung in den ANKER-Einrichtungen deutlich beschleunigt haben.“
„Es ist auch besser für die, die hier Asyl beantragen. Sie haben kurze Wege, können ihre Argumente direkt anbringen und haben einen schnellen Entscheid.“
Zur Anhörung:
„Generell hat die Anhörung gezeigt, dass es grundsätzlich zwei Sichtweisen gibt: Die eine sagt, ich will ein schnelles Verfahren, damit jeder, der hierher kommt weiß, ob er eine Bleibeperspektive hat oder nicht. Und es gibt die andere Sicht, die sagt, jeder der hierher kommen will, der soll hier auch bleiben dürfen.“
„Wir haben die Ansicht, dass jemand der politisch verfolgt ist, unter die Genfer Flüchtlingskonvention fällt oder der subsidiären Schutz genießt auch bleiben kann. Hierfür gibt es das Verfahren in den Ankerzentren, bestehend aus Ankunft, Entscheidung, Rückführung – in genau dieser Art und Weise. Das heißt auch, wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen!“
Zum Aufenthalt von Kindern in den ANKER-Einrichtungen:
„Was mir persönlich wichtig gewesen wäre, nämlich dass in jedem Fall bei Familien mit Kindern nach 6 Monaten Aufenthalt in Ankerzentren Schluss ist – das müssen wir nicht mehr verändern, weil die Staatsregierung bereits erklärt hat, dass sie dies verändert. Mich freut sehr, dass die Staatsregierung das bereits gelöst hat.“
Zur Kritik an ANKER-Einrichtungen:
„Wenn bei einzelnen Einrichtungen auf einen Missstand hingewiesen wurde, werden wir dem selbstverständlich nachgehen. Da muss man dafür sorgen, dass das abgestellt wird“.
„Daher wird die CSU-Fraktion dafür sorgen, dass der Freistaat den Bau von Kinderbetreuungsplätzen in Bayern weiter fördern wird und damit die Kommunen auch in Zukunft massiv unterstützt“, so Huber. Insgesamt wurden in den letzten Jahren vom Freistaat bereits 922 Millionen Euro zusätzlich zu den Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. „Wir wollen das laufende so genannte „4. Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuung“ des Freistaats verlängern“, sind sich Thomas Huber und seine Stellvertreterin Sylvia Stierstorfer einig.